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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Hochwasserschutz allgemein

Der Begriff «hundertjährliches Hochwasser» bezeichnet den Hochwasserabfluss, der durchschnittlich nur einmal in hundert Jahren auftritt. Weil es ein Durchschnittswert ist, kann ein hundertjährliches Hochwasser auch zwei Mal hintereinander oder mehrere Jahrhunderte lang nicht auftreten. In jedem Jahr beträgt die Wahrscheinlichkeit ein Prozent, dass es zu einem solchen Hochwasser kommt. In Fachkreisen bezeichnet man diesen Wert als HQ100.

Der Wasserbauplan entspricht einem Überbauungsordnung. Er kann neben dem eigentlichen Ausführungsprojekt auch Unterhalt, Finanzierung, Enteignungen und Baubeschränkungen in Überflutungsgebieten regeln. Damit ein Wasserbauplan erarbeitet werden kann, muss vom zuständigen Organ (Gemeinderat, Stadtrat, Volk) ein Projektierungskredit bewilligt werden. Der ausgearbeitete Wasserbauplan durchläuft die öffentliche Mitwirkung und die behördliche Vorprüfung, bevor er öffentlich aufgelegt wird. Ist der Wasserbauplan von der Gemeinde beschlossen und durch den Kanton genehmigt, so berechtigt er zur Ausführung der vorgesehenen Massnahmen (Baubewilligung).

Gefahrenkarten zeigen, welche Gebiete einer Gemeinde durch Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen oder Steinschlag gefährdet sind. Der Grad der Gefährdung wird in die drei Gefahrenstufen gering (gelb), mittel (blau) und erheblich (rot) unterteilt. Gefahrenkarten werden revidiert, wenn sich die Gefahrenlage verändert, z.B. durch neue Schutzbauten oder durch neu erkannte Gefahren.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Wasserbaugesetz, WBG Art. 7 und 9, dem Waldgesetz, KwaG, Art. 30 Abs. 1 sowie in der Waldverordnung, KWaV, Art 39, Abs. 2.

Die Gemeinden des Kantons Bern sind durch den Regierungsrat verpflichtet, die Gefahrenkarten möglichst rasch nach Festsetzung in der Ortsplanung umzusetzen. Das heisst: Die Bauzonen sind aufgrund der Gefahrenkarte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, die Naturgefahren sind im Zonenplan darzustellen und der Umgang mit Bauvorhaben in Gefahrengebieten ist im Baureglement zu regeln. Siedlungsgebiete in der roten und blauen Gefahrenzone sind durch Schutz- oder Vorsorgemassnahmen zwingend zu schützen. Als Schutzziel für Wassergefahren gilt dabei das sogenannte hundertjährliche Hochwasser.

Das Hochwasser 1999 war ein Frühlingshochwasser, das sich infolge zweier Starkniederschläge mitten in der Periode der stärksten Schneeschmelze ereignete. Der Anstieg der Aare erstreckte sich über mehrere Tage, so dass die Feuerwehr Vorkehrungen treffen konnte. Beim Hochwasserereignis vom August 2005 – durch intensive Niederschläge verursacht – erreichte der Abfluss innerhalb weniger Stunden die Spitze. Die Zeit für Vorkehrungen war knapp und Schwemmholz erschwerte die Lage zusätzlich.

Beide Hochwasser gingen als gravierende Hochwasser in die Geschichte Berns ein. Die Aarequartiere Dalmazi, Marzili, Matte, Altenberg und Felsenau wurden überschwemmt. 2005 wurde das Mattequartier sogar durchströmt. Bewohnerinnen und Bewohner mussten evakuiert werden. Grosse Sachschäden entstanden; die Aufräum- und Instandstellungsarbeiten dauerten mehrere Wochen.

Wenn die Aare Hochwasser führt, tritt sie an vielen Stellen über die Ufer. Die Kraft des Wassers unterspült und tränkt die Uferbereiche, die Bäume werden instabil und werden vom Wasser mitgerissen. Insbesondere bei gewittergeprägten Sommerhochwassern wie 2005 bringen auch die Nebenflüsse grosse Mengen an Schwemmholz in die Aare.

Die Schadensgrenze für die Quartiere an der Aare (Dalmazi, Marzili, Matte und Altenberg) liegt bei ca. 420 Kubikmetern pro Sekunde (m3/s). Normale Abflüsse der Aare in Bern liegen im Sommer zwischen 200 und 300 m3/s, im Winter zwischen 50 und 100 m3/s.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt Telefon +41 31 321 64 75

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