Hindernisfreies Bauen
Hindernisfreies Bauen ermöglicht es älteren Personen und Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es fördert die Selbständigkeit und Unabhängigkeit und verhindert Diskriminierungen.
Hindernisfreies Bauen hilft nicht nur mobilitätseingeschränkten Personen sondern nützt allen. So sind auch Familien mit einem Kinderwagen, Personen mit einem Einkaufswagen oder Rollkoffer sowie Personen, die etwas Schweres transportieren, dankbar, wenn keine Hindernisse im Weg stehen. Hindernisfreies Bauen heisst Bauen für alle.
Gesetzliche Grundlagen & Verordnungen
- Bundesverfassung, Artikel 8
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Baugesetz des Kantons Bern Art. 22 und 23
- SIA-Norm 500 Die Norm SIA 500 gilt für Hochbauten inklusive Vorgarten und Umgebung.
- VSS-Norm N 640 075 Die Norm gilt für den Fussgängerverkehr und den hindernisfreien Verkehrsraum und ist per 15. Dezember 2014 in Kraft getreten.