Baudenkmäler: Die Inventare der städtischen Denkmalpflege
Welche Gebäude sind herausragende Zeitzeugen und sollen erhalten werden? Wir haben den gesetzlichen Auftrag, den Baubestand zu analysieren, die darin enthaltenen Denkmäler zu erfassen und im Bauinventar aufzuführen.
Als wesentliche Grundlage unserer Tätigkeit dient das Wissen über den Bestand der Baudenkmäler. In unseren Inventaren sind abschliessend alle Liegenschaften auf städtischem Gemeindegebiet bezeichnet, die aufgrund ihrer baukünstlerischen, technik- oder sozialgeschichtlichen Qualitäten als herausragend gelten und damit von denkmalpflegerischem Interesse sind.
Durch die Inventarisierung erfüllen wir einerseits unseren gesetzlichen Auftrag. Andererseits schaffen wir auch eine wissenschaftliche Basis zur Definition der Objekte und zur Bauforschung. Für Eigentümerschaften von Gebäuden in der Stadt Bern bieten die Inventare Rechtssicherheit. Ziel ist es, den wichtigsten Teil der Baukultur zu erkennen, um Umbauten und Sanierungen fachgerecht begleiten zu können.
Im öffentlich einsehbaren Bauinventar ist der denkmalpflegerische Status eines Gebäudes unmissverständlich festgehalten. Ist Ihr Haus schützenswert oder erhaltenswert klassifiziert oder befindet es sich in der Altstadt? Dann nehmen Sie bitte bei einem Sanierungs- oder Umbauprojekt frühzeitig mit uns Kontakt auf. Wir werden spätestens im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens (Baugesuch) zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Baudenkmäler in der Stadt Bern sind in den folgenden Inventaren aufgeführt :
Altstadt
Als UNESCO-Welterbe unterliegt die Altstadt von Bern speziellen Bestimmungen, die in der Bauordnung der Stadt Bern festgehalten sind.
Die Untere Altstadt ist als Ganzes geschützt. Sie umfasst den Bereich von der Nydeggbrücke bis zum Zytglogge inkl. dem Wohngebiet Matte. Im Bauinventar findet sich für die Untere Altstadt ein Listeninventar.
Die Obere Altstadt umfasst das Gebiet vom Zytglogge bis zur Linie Bollwerk-Hirschengraben. Sie enthält inventarisierte Gebäude, die ganz oder teilweise den Vorschriften der Unteren Altstadt unterstehen. Für die übrigen Gebäude bestehen detaillierte Vorschriften, die ebenfalls in den Bestimmungen der Bauordnung der Stadt Bern geregelt sind. Das Inventar zur Oberen Altstadt ist über bauinventar.bern.ch abrufbar.
Aussenquartiere
Alle Baudenkmäler der Aussenquartiere wurden in den 1980er-Jahren erstmals flächendeckend inventarisiert. Das Inventar galt als Pionierwerk und wurde 1996 überarbeitet. Die darin erhaltenen Gebäude sind gemäss dem kantonalen Baugesetz in die Wertungskategorien schützenswert oder erhaltenswert eingeteilt.
Bei Gebäuden, die als beachtenswert bezeichnet sind, handelt es sich um überdurchschnittliche Bauten. Sie sind jedoch nicht Teil des Bauinventars und fallen daher in die Zuständigkeit des Bauinspektorats.
Nach 1990 entstandene Bauten werden ohne Einstufung geführt, da für ihre Beurteilung die zeitliche Distanz fehlte.
Das so entstandene Bauinventar wurde in den Jahren 2013 bis 2016 gesamthaft überarbeitet. Die aktuelle Version wurde von der Einwohnergemeinde und dem Kanton Bern genehmigt und trat 2018 in Kraft.
Spezialinventare
- Neben dem Bauinventar können Sie zusätzlich folgende Spezialinventare bei uns einsehen:
- Dächerplan und Dächerinventar der Berner Altstadt 1986 (vgl. dazu Publikation in Berner Zeitschrift 1986/1)
- Kellerplan der Berner Altstadt, 1978 ‒ 1980 (vgl. dazu Publikation in Berner Zeitschrift 1982)
- Inventar der Brunnen der Stadt Bern
- Dokumentation der Fassaden der Berner Altstadt
- Inventar der Kultgegenstände
Garteninventar
Mehr zum Inventar schützenswerter Gärten und die damit zusammenhängende Pflege und Beratung finden Sie auf der Seite zur Gartendenkmalpflege.