Richtlinien und Normalien zum hindernisfreien Bauen
Hindernisfreies Bauen ermöglicht es älteren Personen und Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es fördert die Selbständigkeit und Unabhängigkeit und verhindert Diskriminierungen.
Gesetzliche Grundlagen und Normen auf nationaler Ebene
- Bundesverfassung, Artikel 8
- Eidgenössisches Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- SIA-Norm 500 Die Norm SIA 500 gilt für Hochbauten inklusive Vorgärten und Umgebung.
- VSS-Norm N 640 075 Die Norm gilt für den Fussgängerverkehr und den hindernisfreien Verkehrsraum und ist per 15. Dezember 2014 in Kraft getreten.
Öffentliche Bauten, der öffentliche Verkehrsraum, Wohnbauten und Bauten mit Arbeitsplätzen müssen so ausgestaltet werden, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Die im Rahmen des Projektes «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» (UHR) erarbeiteten Grundlagen und Standards zur Umsetzung des BehiG im öffentlichen Raum wurden in die überarbeitete Version des «Bern baut - Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» aufgenommen und in die städtischen Normalien integriert.
Hier finden Sie eine Übersicht über weitere relevante Grundlagen und Verordnungen zum hindernisfreien Bauen.