Hindernisfreie Lichtsignalanlagen
Die lichtsignalgesteuerten Verkehrsknoten in der Stadt Bern sollen an die Vorgaben der Hindernisfreiheit angepasst werden, damit insbesondere Menschen mit Sehbehinderung eine Strasse ohne Gefahr selbstständig überqueren können.
Mit dem Teilprojekt «Hindernisfreie Lichtsignalanlagen» will die Stadt sicherstellen, dass Menschen mit Sehbehinderungen eine Lichtsignalregelung überhaupt auffinden können. So wird das Risiko reduziert, dass sehbehinderte Menschen die Strasse bei Rot überqueren und sich in Gefahr bringen. Deshalb sollen im Bereich von Signalmasten taktil-visuelle Markierungen auf dem Boden angebracht werden.
Damit die Freigabezeit einer Lichtsignalquerung eindeutig wahrnehmbar ist, werden die Informationen für Menschen mit Sehbehinderungen taktil und bei Bedarf auch akustisch vermittelt: Ersteres erfolgt mittels einer vibrierenden Platte an den Lichtsignal-Anforderungsgeräten, letzteres mit einem Pilot- und Freigabeton. Die akustische Massnahme ist insbesondere dann notwendig, wenn die Querung nicht rechtwinklig zum Fahrbahnrand verläuft oder zusätzliche Elemente wie Tramgleise oder ein hohes Fussverkehrsaufkommen die Orientierung erschweren.
Für die Anpassung der Lichtsignalanlagen hat der Stadtrat einen Kredit von 5,4 Millionen Franken gesprochen. Die schrittweise Realisierung erfolgt ab 2023.
Wichtigste Massnahmen
Folgende Massnahmen sollen gemäss Stadtratsbeschluss umgesetzt werden:
- Taktil-visuelle Markierungen an Lichtsignalmasten.
- Ausstattung der Anforderungsgeräte durch vibrierende Platten und Akustik, sofern dies nicht im Rahmen von ordentlichen Sanierungen ohnehin erfolgt.
- Ergänzung von Akustik bei stark genutzten Tramquerungen.
Der Austausch mit den Behindertenorganisationen stellt sicher, dass die Massnahmen dort umgesetzt werden, wo sie auch den grössten Nutzen haben.