Wohn-Initiative
Die Initiative «Für bezahlbare Wohnungen» (Wohn-Initiative) ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Die Beschwerde dagegen wurde vom Bundesgericht am 14. November 2019 vollumfänglich abgewiesen. Die Initiative umfasst eine Ergänzung der Bauordnung der Stadt Bern mit einem neuen Artikel zu preisgünstigem Wohnungsbau und gemeinnützigen Wohnbauträgern.
Die Wohn-Initiative beinhaltet eine Ergänzung der Bauordnung der Stadt Bern mit einem neuen Absatz zu Artikel 1 (Zweck) sowie einem neuen Artikel 16b «Preisgünstiger Wohnungsbau und gemeinnützige Wohnbauträger». Sie verfolgt im Wesentlichen zwei Anliegen:
- Preisgünstigkeitsverpflichtung (früher «Drittelsregelung» genannt): Bei Um- und Neueinzonungen von Wohnzonen soll sichergestellt werden, dass mindestens ein Drittel der Wohnnutzung mit preisgünstigen Wohnungen bebaut oder an gemeinnützige Wohnbauträger abgegeben wird. Die Wohnungen sind in Kostenmiete zu vermieten.
- Ausnützungsbonus: Für Neu- und Umbauten von Gebäuden soll das Nutzungsmass um 20 Prozent erhöht werden, wenn dies städtebaulich verträglich ist und alle Wohnungen im Gebäude preisgünstig oder durch eine gemeinnützige Trägerschaft erstellt werden. Die Wohnungen sind in Kostenmiete zu vermieten.
Am 18. Mai 2014 wurde die Initiative von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,56 Prozent angenommen, ihre Inkraftsetzung war jedoch aufgrund eines Beschwerdeverfahrens blockiert. Seit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 14. November 2019 steht der Anwendung der neuen Artikel der Bauordnung nichts mehr im Wege.