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Fensterersatz

Ist ein Fensterersatz bewilligungspflichtig?

Bei der Sanierung von Fenstern / einem Fensterersatz gilt generell:

Die Sanierung von Fenstern bzw. ein Fensterersatz ist baubewilligungspflichtig, wenn die Liegenschaft als erhaltenswertes oder schützenwertes Inventarobjekt eingestuft ist. In diesem Fall ist das Merkblatt Fenster (PDF, 1.0 MB) der Denkmalpflege zu beachten.

Eine Vorbesprechung mit der Denkmalpflege der Stadt Bern wird empfohlen.

Weiter sind zu beachten:

Bestehende Fensterbrüstung muss allenfalls mit entsprechender Absturzsicherung nachgerüstet werden. Bei Fragen bezüglich Absturzsicherungen können Sie sich ans Bauinspektorat, Baukontrolle, (Kontaktliste) (PDF, 185.3 KB) wenden.

Werden die oben genannten Vorschriften eingehalten und die Liegenschaft ist kein denkmalpflegerisch geschütztes Objekt, ist die Fenstersanierung bzw. der Fensterersatz baubewilligungsfrei.

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Titel
Merkblatt Fenster (PDF, 1.0 MB)

Weitere Informationen.

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