Vaterschaft
Werden Sie Eltern und sind unverheiratet? Wollen Sie die Vaterschaft regeln und wissen nicht wie? Ist die Vaterschaft bestritten? Will oder kann der Vater sein Kind nicht anerkennen? Wir beraten Sie gerne und kennen das genaue Vorgehen.
Sie sind unverheiratete Eltern und haben die Vaterschaft noch nicht geklärt?
Dann melden Sie sich als Vater vor oder nach der Geburt für die Anerkennung des Kindes beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18 a, 3008 Bern.
Sie brauchen bei der Regelung der Vaterschaft Hilfe?
Der Vater will oder kann das Kind nicht anerkennen? Dann unterstützen und beraten wir Sie und insbesondere die Mutter bei der Regelung der Vaterschaft im Interesse des Kindes.
Sie finden als unverheiratete Eltern mit unserer Hilfe keine Lösung?
Anerkennt der Vater das Kind innert nützlicher Frist nicht und ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) für das Kind eine Beistandschaft errichten. Wir führen diese Beistandschaft.
Was macht der Beistand bzw. die Beiständin für Ihr Kind?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) erteilt uns den Auftrag, die Interessen des Kindes bei der Feststellung oder bei einer Anfechtung der Vaterschaft zu vertreten. Wir reichen bei Gericht eine Vaterschaftsklage ein bzw. vertreten Ihr Kind im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft.
Wer wir sind
Wir sind Fachleute und sind an guten Dienstleistungen interessiert. Unsere Beratung ist kostenlos. Für die Beratungsgespräche organisieren wir falls nötig einen Übersetzer oder eine Übersetzerin.
Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer + 41 31 321 68 39.