Unterhalt Kind
Sie sind unverheiratete oder geschiedene Eltern und brauchen Hilfe bei der (Neu-)Regelung des Unterhalts? Wir beraten Sie gerne.
Was wir für Sie tun können
Wir beraten und unterstützen Sie als unverheiratete Eltern bei der Regelung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes.
Ist die Vaterschaft festgestellt, regeln wir auf Wunsch der Eltern oder im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) den Unterhaltsanspruch des Kindes. Die einvernehmliche Regelung des Unterhaltsanspruches geschieht durch den Abschluss eines Unterhaltsvertrages, der von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) (gebührenpflichtig) genehmigt wird. Findet man keine Einigung, kann ein Elternteil die Klagebewilligung beantragen (siehe unten). In jedem Fall erfolgt ein Schlussbericht an die KESB.
Wenn erhebliche Änderungen eintreten
Erscheinen die vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund erheblichen und dauerhafter Änderungen der Verhältnisse als nicht mehr angemessen, so beraten wir Sie und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, wie die Unterhaltspflicht neu entsprechend den veränderten Umständen geregelt werden kann.
Sie können keine vertragliche Regelung finden
Können Sie den Unterhaltsbeitrag für Ihr Kind nicht einvernehmlich regeln oder sich auf eine Anpassung der Unterhaltsvereinbarung verständigen, dann ist das Gericht für die (Neu-)Regelung des Unterhalts zuständig.
Wer wir sind
Wir sind Fachleute und sind an guten Dienstleistungen interessiert. Unsere Beratung ist kostenlos. Für die Beratungsgespräche organisieren wir falls nötig einen Übersetzer oder eine Übersetzerin.
Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer + 41 31 321 68 39
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Sollte ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, bietet die Stadt Bern die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung.
Achtung: Bitte wenden Sie sich dazu an den Sozialdienst, Sektion Unterhaltsbeiträge, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, Tel. + 41 31 321 63 14.