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Gemeinsame elterliche Sorge

Sie wollen die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind regeln? Wir helfen Ihnen dabei.

Sie sind unverheiratete Eltern und wollen das gemeinsame Sorgerecht?

Sie sind unverheiratet und wollen das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausüben? Das können Sie. Geben Sie bei der zuständigen Behörde die entsprechende Erklärung ab. Die gemeinsame Erklärung von Ihnen kann gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater auf dem Zivilstandsamt erfolgen oder zu einem späteren Zeitpunkt persönlich auf dem Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz abgegeben werden. 

Was erklären Sie damit?

Mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen Sie, dass Sie bereit sind, die Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam zu übernehmen und dass Sie sich über die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuung sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben. Eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung wird für die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts nicht mehr vorausgesetzt. Leben Sie jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt oder sind die familiären Verhältnisse komplexer, dann wird der Abschluss einer entsprechenden Unterhaltsvereinbarung empfohlen. Die Vereinbarung kann bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Sie können sich vor der Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kostenlos bei uns beraten lassen. Auf Wunsch erarbeiten wir mit Ihnen auch eine Unterhaltsvereinbarung. Die Genehmigung der Vereinbarungen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) ist gebührenpflichtig.

Ist ein Elternteil nicht bereit, die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann der andere Elternteil an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) gelangen, welche über die elterliche Sorge entscheidet. 

Wer wir sind:

Wir sind Fachleute und sind an guten Dienstleistungen interessiert. Unsere Beratung ist kostenlos. Für die Beratungsgespräche organisieren wir falls nötig einen Übersetzer oder eine Übersetzerin. 

Für Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen elterlichen Sorge stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer + 41 31 321 68 39 zur Verfügung.

Für Terminvereinbarungen wählen Sie die Telefonnummer
+ 41 31 321 67 57. 

Weitere Informationen.

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