Fundbüro
Die Uhr verloren? Eine Sonnenbrille gefunden? Melden Sie sich beim Fundbüro der Stadt Bern!
Verlorene Gegenstände
Sie haben in der Stadt etwas verloren – eine Brieftasche, den Schlüssel oder das Handy? Das Team des Fundbüros hilft Ihnen gerne weiter.
Suchen Sie gleich bequem von zu Hause aus online (nur für Verluste auf dem Gebiet der Stadt Bern) nach Ihrem Gegenstand. Dies ist die schnellste und einfachste Variante.
Ihr Gegenstand ist noch nicht aufgeführt? Geben Sie eine Verlustmeldung auf und wir benachrichtigen Sie, sobald wir Ihren Gegenstand erhalten haben.
Für die schnelle Vermittlung ist es wichtig, dass Sie die Gegenstände möglichst genau erfassen. Mehr Informationen finden Sie in den Merkblättern Aufnahme von Gepäck mit Inhalt (PDF, 80.9 KB) und Aufnahme von Schlüsseln (PDF, 108.4 KB).
Die folgenden Massenartikel können nicht online erfasst werden. Bitte melden Sie sich direkt beim Fundbüro.
- Schirme
- Kleider (ohne Jacken)
- Bücher
Auch ohne Internet
Falls Sie das elektronische Angebot nicht nutzen möchten, können Sie uns weiterhin anrufen oder am Schalter vorbeikommen.
Weitere Fundbüros in der Stadt Bern
Falls Sie Ihren Gegenstand im Bahnhof oder in den Transportmitteln von SBB, BLS oder Bernmobil verloren haben, wenden Sie sich an das Fundbüro der SBB respektive an das Fundbüro von Bernmobil. Den Link finden Sie in der rechten Spalte.
Gefundene Gegenstände
Sie haben in der Stadt etwas gefunden und wissen nicht, wem es gehört? Geben Sie es bei uns im Fundbüro ab.
Täglich werden viele Gegenstände verloren oder versehentlich liegengelassen. Neben dem materiellen Wert haben viele Dinge für die Betroffenen einen hohen persönlichen Wert. Wir erleben immer wieder, wie gross die Freude unserer Kundinnen oder Kunden ist, wenn wir Ihnen das Verlorene zurückgeben können.
Deshalb: Bringen Sie uns vorbei oder schicken Sie uns, was Sie gefunden haben.
Wichtig:
- Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Schweizweit ist jede und jeder gesetzlich verpflichtet, die Sachen in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720; Schweizerisches Zivilgesetzbuch).
- Finderlohn: Sobald das Fundstück vermittelt werden konnte, haben Sie als Finderin oder Finder Anrecht auf einen Finderlohn von ca. 10 Prozent des Wertes der Fundsache. Ausnahmen: Auf Hausfunde, Diebesgut und Fundgegenstände aus Geschäften gibt es keinen Finderlohn.
- Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, steht Ihnen die Fundsache zu. Sie erhalten diese gegen eine Aufbewahrungsgebühr von ca. 5 Prozent des geschätzten Wertes.
Ausnahmen: Persönliche Gegenstände wie Ausweise oder Schlüssel werden aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben. - Falls Fundgegenstände nicht vermittelt werden können, werden diese ca. alle 2 Jahre öffentlich verkauft.