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Handlungsfähigkeitszeugnis

Sie benötigen ein Handlungsfähigkeitszeugnis? Hier finden Sie die Informationen dazu:

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.

Es wird benötigt für:

  • Ausübung des Arztberufes in Deutschland
  • Betriebsbewilligung Prostitutionsgewerbe
  • Eintrag im Anwaltsregister des Kantons Bern
  • Eintrag im Notariatsregister des Kantons Bern
  • Eröffnung Arztpraxis im Kanton Bern
  • Jagdpatent im Ausland (Deutschland)
  • Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
  • Prüfungen an der Universität Bern
  • Stellenbewerbung
  • Wohnungsbewerbung

Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.

Vorgehen

Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein:

Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen / Behörden: aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person vorlegen)

Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie gültigen Ausweis / Behörden: mit aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person)

Weitere Informationen.

Kontakt

KESB Bern

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