Handlungsfähigkeitszeugnis
Sie benötigen ein Handlungsfähigkeitszeugnis? Hier finden Sie die Informationen dazu:
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.
Es wird benötigt für:
- Ausübung des Arztberufes in Deutschland
- Betriebsbewilligung Prostitutionsgewerbe
- Eintrag im Anwaltsregister des Kantons Bern
- Eintrag im Notariatsregister des Kantons Bern
- Eröffnung Arztpraxis im Kanton Bern
- Jagdpatent im Ausland (Deutschland)
- Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
- Prüfungen an der Universität Bern
- Stellenbewerbung
- Wohnungsbewerbung
Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
Vorgehen
Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein:
Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen / Behörden: aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person vorlegen)
Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie gültigen Ausweis / Behörden: mit aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person)