Wirtschaftsverkehr
Die Stadt Bern will den notwendigen Wirtschaftsverkehr gegenüber dem vermeidbaren Individualverkehr priorisieren. Aus diesem Grund wird für den Wirtschaftsverkehr in einem Pilotversuch eine Ausnahmebewilligung von bestimmten Verkehrsbeschränkungen erlassen.
Wer kann eine Ausnahmebewilligung beantragen?
Für eine Ausnahmebewilligung berechtigt sind insbesondere:
- Materialtransporte zur Versorgung von Handel, Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen
- Entsorgung + Recycling
- Privatkundenlieferungen mit zeitlicher Dringlichkeit für den Erhalt der Lieferung
- Wert- und Labortransporte
- Beförderung von Postsendungen im Rahmen der Grundversorgung gemäss Postgesetz
- Wartungs- und Reparaturdienste
- Handwerkdienstleistungen
- Gewerblicher Personenverkehr wie Reisebusse, Shuttle-Dienste, Transporte von mobilitätseingeschränkten Personen
- Sonder-, Hilfs- und Schutzdienste im Bereich Sicherheit und Unterstützung der Bevölkerung wie medizinische Dienste und Spitex
Ausnahmebewilligungen für Fahrzeuge können beantragt werden, wenn das Fahrzeug im Fahrzeugausweis auf den Namen des Unternehmens oder der Behörde eingetragen ist und das Fahrzeug überwiegend für regelmässige geschäftliche oder dienstliche Fahrzwecke in der Stadt Bern eingesetzt wird.
Wo ist die Ausnahmebewilligung gültig?
Die Ausnahmebewilligung gilt während dienstlicher Fahrten für folgende Verkehrsbeschränkungen:
- Genfergasse Richtung Süden: Linksabbiegen in die Speichergasse
- Monbijoubrücke: Bus-Streifen in Fahrtrichtung West
- Monbijoubrücke: Bus-Streifen in Fahrtrichtung Ost
Die von der Verordnung betroffenen Verkehrsbeschränkungen sind mit einer Zusatztafel «mit Ausnahmebewilligung gestattet» versehen.
Welche Fahrten und Unternehmen sind vom Pilot ausgeschlossen?
- Die Ausnahmeregelung gilt nicht für den allgemeinen Geschäfts- und Dienstleistungsverkehr etwa von Aussendienstmitarbeitenden, Beraterinnen und Beratern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten etc..
- Die Ausnahmeregelung gilt nicht für private Fahrten.
Dauer / Gültigkeit
Der Pilotversuch läuft von Juni 2025 bis Mai 2026.
Die Ausnahmebewilligung ist ein Jahr gültig. Falls der Pilotversuch aus irgendeinem Grund frühzeitig beendet werden sollte, erlischt die Gültigkeit der Bewilligung (Gebühren werden nicht rückerstattet).
Bezugsmöglichkeiten und Gebühren
- Online: Sie können die Karte online via Formular beantragen. Die Karte wird Ihnen nach Bezahlung der Gebühren per Post zugestellt.
Nötige Beilage in elektronischer Form für nicht in Bern zugelassene Fahrzeuge: Fahrzeugausweis oder Fahrzeugbrief. - Vor Ort (Predigergasse 5, 1. Stock, Büro 109):
Bringen Sie bitte mit: Ausgefülltes Gesuchsformular (PDF, 45.3 KB), Fahrzeugausweis oder Fahrzeugbrief.
Gebühren
Fr. 66.00 pro Jahr
Downloads
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Gesuchsformular Ausnahmebewilligung für Wirtschaftsverkehr (PDF, 45.3 KB) |