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Taxis und Fahrdienste

In Bern stehen Ihnen an verschiedenen Standorten zahlreiche Taxis zur Verfügung oder Sie rufen ein Taxi durch Zuwinken auf der Strasse oder telefonisch zu sich.

Taxis

Wichtig zu wissen:

  • Das Taxigewerbe ist in der Stadt Bern bewilligungspflichtig.
  • Bewilligte Taxis sind mit einer Nummer an der Taxilampe gekennzeichnet.
  • Die Bewilligung der Taxiführerin oder des Taxiführers erkennen Sie als Ausweis (grün), der gut sichtbar vorne im Taxi befestigt ist.
  • Sie dürfen Ihr Taxi frei wählen.
  • Die Taxifahrerin oder der Taxifahrer untersteht der Beförderungspflicht. Kurzstrecken dürfen nicht abgelehnt werden.
  • Die Tarife müssen gut sichtbar am Fahrzeug ersichtlich sein. Die Tarife sind nicht vorgeschrieben. Sie können auch Pauschalpreise vereinbaren.

Sie möchten als Taxifahrerin oder Taxifahrer arbeiten oder einen Taxibetrieb führen?

Das Taxigewerbe in der Stadt Bern ist bewilligungspflichtig. Details dazu finden Sie unter Taxigewerbe.

Haben Sie ein Anliegen?

nehmen wir gerne entgegen (Kontakt via E-Mail oder Telefon).

Fahrdienste

Für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende und Menschen mit vorübergehender oder ständiger Beeinträchtigung stehen spezialisierte Fahrdienste zur Verfügung. Sie bieten z. B. Unterstützung bei Fahrten zum Arzt, in die Therapie, zur Behandlung im Spital. Eine Übersicht der Fahrdienste erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern.

Weitere Informationen.

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