Richtpläne Fuss- und Veloverkehr
Richtpläne geben wichtige Vorgaben für die weitere Entwicklung vor. Die Behörden richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplanes aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen.
Richtplan Fussverkehr
Der Richtplan Fussverkehr ist wegweisend für die weitere Förderung des Fussverkehrs: Er definiert Ziele, Grundsätze sowie Massnahmen für eine Verbesserung des Fusswegnetzes in der Stadt Bern. Zudem gibt er vor, welche Grundsätze es bei der Planung, Realisierung, Betrieb und Unterhalt von Wegen und Strassen zu beachten gilt.
Der Richtplan Fussverkehr hat zum Ziel, die Stadt Bern für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiv zu gestalten und ihnen lückenlose und sichere Wege zur Verfügung zu stellen.
Bern ist eine Stadt der kurzen Wege. Entsprechend attraktiv ist es, sich hier zu Fuss fortzubewegen. Damit Bern eine fussgängerfreundliche Stadt bleibt und das Angebot in diesem Bereich noch verbessern kann, wurde der Richtplan Fussverkehr überarbeitet, zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt und vom Gemeinderat zu Handen der kantonalen Prüfung verabschiedet. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat den städtischen Richtplan genehmigt und der Gemeinderat hat ihn am 15. Dezember 2020 in Kraft gesetzt.
Richtplan Veloverkehr
Der Richtplan Veloverkehr bildet eine wichtige Grundlage für die Planung und Koordination in der Stadt Bern. Ziel ist, das Velo als Verkehrsmittel konsequent weiter zu fördern. Zu diesem Zweck beinhaltet er Grundsätze zum Bau, Betrieb und Unterhalt von Verkehrs- und Veloanlagen sowie einen Netzplan mit Velohaupt- und Nebenrouten. Der Richtplan besteht aus einem Plan- und einem Textteil, beide Teile stehen als Downloads zur Verfügung.
Titel |
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Bericht Richtplan Veloverkehr 2009 (PDF, 2.9 MB) |
Netzplan Richtplan Veloverkehr 2009 (PDF, 2.1 MB) |
Der Masterplan Veloinfrastruktur legt die Standards für eine sichere, verlässliche und einfach verständliche Veloinfrastruktur fest. Das Planungsinstrument wurde im November 2020 vom Gemeinderat verabschiedet.