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Lai*innenprojekte

Mit dem Kredit für Lai*innen-Projekte werden professionelle Begleitung von Musik-, Theater- und Tanz-Projekten von Orchestern, Vereinen, Chören, Gruppen oder Companies aus der Stadt oder Region Bern unterstützt. Dabei muss mindestens ein Auftritt (Konzert, Vorstellung, etc.) in der Gemeinde Bern stattfinden.

Bitte lesen Sie vor der Gesuchseingabe das Merkblatt . Beachten Sie, dass die Budget- und Finanzierungsplanvorlage ausgefüllt und zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden muss. Vielen Dank!

Merkblatt Förderung von Lai*innenprojekten

Kultur Stadt Bern fördert den Beizug professioneller Kulturschaffender im Rahmen von Projekten von Lai*innen-Formationen.

1. Voraussetzung für die Förderung

Projekte von Lai*innen-Formationen (Orchestern, Vereinen, Chören, Gruppen, Companies) können finanziell unterstützt werden, wenn:

  • das Projekt unter professioneller Leitung steht
  • die Formation ihren Sitz in der Region Bern hat (Libero Zonen 100 – 101) 
  • mindestens ein Auftritt (Konzert, Vorstellung, etc.) in der Gemeinde Bern stattfindet.
  • der Auftritt öffentlich zugänglich ist und
  • der Auftritt nicht im Rahmen einer religiösen Feier oder einer politischen Veranstaltung stattfindet.

Sämtliche Bedingungen müssen erfüllt sein.

2. Förderbeiträge

Unterstützt wird die professionelle Beteiligung an Auftritten (Konzerte, Vorstellungen, etc.) und an Probearbeiten. Projekte, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, können maximal 2'000 Franken pro Gesamtprojekt beantragen (unabhängig von der Anzahl Auftritte).

3. Was muss ein Gesuch enthalten?

3.1 Projektbeschreibung 

  • Das Gesuch soll maximal vier Seiten lang sein.
  • Angaben zur Formation (Orchester, Verein, Chor, Gruppe, Company)
  • Angaben zur professionellen Leitung (Dirigent*in, musikalische Leitung, Regie, Choreografie) mit entsprechender Ausbildung und/oder mehrjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet, inkl. Lebenslauf;
  • Auftrittsdatum und Auftrittsort, Programm (inkl. Solist*innen).

3.2 Budget und Finanzierungsplan

3.3 Gesuchseingabe

  • Gesuche sind ausschliesslich online einzureichen. Zur Online-Gesuchseingabe, betrifft: Lai*innen-Projekt.

3.4 Termine 

  • Gesuche können jederzeit eingereicht werden, Kultur Stadt Bern behandelt Gesuche in der Regel alle zwei Monate (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember).
  • Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, dass im Falle einer Zusage das Logo von Kultur Stadt Bern auf Werbematerialien erscheinen kann. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.

4. Wer entscheidet?

Die Abteilungsleitung entscheidet. Sie stützt sich auf Empfehlungen der Fachspezialist*innen von Kultur Stadt Bern. Das Gremium kann die gewünschten Beiträge auch nach unten anpassen. Kultur Stadt Bern steht für diese Förderung jährlich 200'000 Franken zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Weitere Informationen.

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