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Infrastrukturprojekte

Für die Kulturproduktion und -präsentation sind genügend geeignete Räume mit angemessener Infrastruktur zentral.

Im Rahmen des Kredits für Infrastruktur-Projekte unterstützt die Stadt Bern Vorhaben, welche die Raum- oder Infrastruktursituation der professionellen kulturellen Produktion und Präsentation verbessern, die wichtige Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung erbringen oder die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern.

Über die genauen Bestimmungen informiert das Merkblatt (PDF, 310.1 KB)Die Gesuche sind online einzureichen. 

Direkt zur Übersicht der Sitzungen und Termine 2024

1. Was wird gefördert

Kultur Stadt Bern unterstützt mit einem finanziellen Beitrag Projekte, welche:

  • die Raum- oder Infrastruktursituation der professionellen kulturellen Produktion und Präsentation verbessern oder
  • wichtige Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung erbringen oder
  • die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern

Prioritär gefördert werden Projekte, von denen ein grösserer Kreis professioneller Kulturschaffender und/oder das Publikum profitiert.

2. Welche formellen Kriterien gelten für alle Gesuch?

2.1 Bernbezug

Ihr Projekt muss einen der folgenden Bezüge zur Stadt Bern haben:

  • Die Infrastruktur, welche Sie verbessern möchten, befindet sich in der Gemeinde Bern.
  • Sie wohnen oder arbeiten in Bern (Libero Zonen 100–101).
  • Bei Gruppenprojekten wohnen oder arbeiten massgeblich Beteiligte in Bern (Libero Zonen 100–101).
  • Die Veranstaltung findet in der Gemeinde Bern oder mit Berner Kulturschaffenden statt.

2.2 Professionalität

Kultur Stadt Bern unterstützt professionelle Kulturschaffende und Projekte, das heisst:

  • Sie sehen sich als professionelle*r Kulturschaffende*r und werden von anderen als professionell anerkannt.
  • Ihr Raum wird als professioneller Ort für Kulturproduktion oder -präsentation anerkannt. 
  • Ihr Vorhaben wird von professionellen Kulturschaffenden umgesetzt und angemessen entlohnt.

2.3 Finanzierung

Es gelten folgende Voraussetzungen:

2.4 Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie das Projekt umsetzen und rechtzeitig, dass im Falle einer Zusage das Logo von Kultur Stadt Bern auf Werbematerialien erscheinen kann. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

3. Was muss ein Gesuch enthalten?

3.1 Projektbeschreibung

Bitte halten Sie die Beschreibung knapp (maximal fünf Seiten oder zehn Minuten Video/Audio). Beantworten Sie folgende Fragen:

  • Worum geht es im Projekt? Beschreiben Sie es möglichst konkret.
  • Was wollen Sie in Ihrem Projekt umsetzen?
  • Wer profitiert von Ihrem Projekt? Ist der Bedarf gegeben?

3.2 Budget und Finanzierungsplan

  • Geben Sie detaillierte Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben an. Beispiel
  • Arbeitsleistungen sind im Budget aufzuführen (Aufwand in Stunden oder Wochen oder Monaten zu welchen Ansätzen). Im Budget sind zusätzlich die anfallenden Sozialkosten (AHV, IV, ALV, Pensionskasse) auszuweisen. Beiträge an die berufliche Vorsorge sind Pflicht.
  • Schicken Sie beim Bezug von Drittleistungen die entsprechenden Offerten mit.

3.3 Terminplan (Daten und Orte)

  • Listen Sie alle Projektphasen, Veranstaltungen und Termine auf.

3.4 Weitere Beilagen

Bei Projekten, welche die Raum- und Infrastruktursituation verbessern: Juristische Personen (bspw. Vereine, Stiftungen, etc.) müssen die Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten zwei Jahre einreichen.

3.5 Gesuchseingabe 

  • Gesuche sind ausschliesslich online einzureichen: (betrifft: Infrastruktur-Projekt)
  • Die Termine sind auf der Webseite von Kultur Stadt Bern  zu finden

4. Beurteilungskriterien

Das Fachgremium prüft Ihr Projekt anhand folgender Fragen:

  • Wie viele Kulturschaffende profitieren von diesem Projekt?
  • Wie werden die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden durch dieses Projekt verbessert?
  • Wird wichtiges Wissen vermittelt und dies irgendwo festgehalten, so dass es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen und weiterentwickelt werden kann?
  • Wie profitiert das Publikum von diesem Projekt?
  • Wie dringend ist die Durchführung des Projekts?

5. Weitere Bestimmungen

  • Die Kosten für das Projekt dürfen nicht Teil einer anderen Projekteingabe oder Vereinbarung mit der Stadt Bern sein. Kulturelle Organisationen mit vierjährigem Leistungsvertrag mit der Stadt Bern können kein Gesuch für Infrastrukturprojekte einreichen.
  • Miet- und Verwaltungskosten werden nicht übernommen.
  • Die Unterstützung an Raum- oder Infrastrukturvorhaben erfolgt in der Regel einmal

6. Wer entscheidet?

Die Abteilungsleitung entscheidet, bei Beiträgen über 10'000 Franken der Stadtpräsident. Die Entscheidung stützt sich auf Empfehlungen des Fachgremiums bestehend aus der Abteilungsleitung und den Fachspezialist*innen von Kultur Stadt Bern. Das Gremium kann die gewünschten Beiträge auch nach unten anpassen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Weitere Informationen.

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