Soziale Sicherheit
Kultur Stadt Bern fördert nur Projekte, die branchenübliche Löhne, Gagen und Honorare sowie Sozialversicherungsbeiträge gewährleisten. Dazu gehören auch die Beiträge an die berufliche Vorsorge. Auf dieser Seite sind die Informationen zur Sozialen Sicherheit zusammengefasst.
Sozialversicherungen
Folgende Sozialversicherungsbeiträge sind in der Kultur auch auf geringen Löhnen obligatorisch abzurechnen:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- die Invalidenversicherung (IV)
- die Erwerbsersatzordnung (EO)
- die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Berufsvorsorge / Pensionskassen
Verschiedene Pensionskassen und Vorsorgestiftungen versichern alle Einkommen ab dem ersten Franken:
- Pensionskasse Musik und Bildung
- CAST Charles Apothéloz-Stiftung Berufliche Vorsorge für Kulturschaffende
- Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa
- Artes & Comoedia
Versichern können sich freischaffende Künstler*innen und Selbständigerwerbende aus der jeweiligen Branche. Zudem können sich auch Arbeitgeber*innen anschliessen und ihre Angestellten versichern.
Weiterführende Links
Eine Übersicht über die Sozialversicherungen mit nützlichen Links finden Sie auf der Website von Suisseculture Sociale und Artists take Action.
Über die AHV- und die Steuerpflicht bei Kulturförderbeiträgen orientieren darüber hinaus die Merkblätter des Bundesamts für Kultur.
Dokumente
Titel |
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Merkblatt Bundesamt für Kultur | AHV (PDF, 98.8 KB) |