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FAQ – Häufige Fragen

Förderbereich

Nein, die Stadt Bern fördert keine Filmproduktionen. Die Stadt Bern fördert im Bereich Film lediglich Veranstaltungen wie beispielsweise Filmfestivals, Filmreihen etc. (Filmkultur). Die Förderung der Filmproduktionen ist Aufgabe des Kantons Bern

Ja, Sie können ein Gesuch für den Auftritt eines Voracts einreichen. Achtung: Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Projektförderung (insbesondere die Fristen). Das Förderinstrument für Support Slots der ehemaligen Musikkommission für die kurzfristige Förderung von Vorbands gibt es nicht mehr.

Seminare, Workshops, Weiterbildungen und andere ausbildungsbezogene Formate sind nicht im Förderbereich der Projekt- und Programmförderung von Kultur Stadt Bern (siehe Merkblatt Projekt- und Programmförderung). Je nach Format können Workshops oder Seminare Teil eines Infrastruktur-Projekts sein (siehe Merkblatt Infrastrukturprojekte).

Gastspiele in subventionierten Institutionen können in der Regel nicht gefördert werden, weil diese Teil des Leistungsvertrags sind. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie als Gesuchsteller*in das Risiko selbst tragen, sich also im Betrieb einmieten (zum Beispiel im Tojo Theater).

Gesuchseingabe und Eingabeformular

Geben Sie für Ihr Gesuch mindestens einen und maximal fünf Fokusse an. Der Fokus eines Gesuchs sagt uns, welches Fachwissen für die Behandlung des Gesuchs zwingend notwendig ist.

Damit im Fall einer Zusage die Auszahlung getätigt werden kann, müssen wir wissen, auf welchen Namen und auf welche Adresse das angegebene Bank- oder Postkonto eröffnet wurde. Bitte füllen Sie im Online-Formular die Felder Kontoinhaber*in, Strasse, Nummer, Postleitzahl und Ort aus. 

Beilagen zum Gesuch

Nein, Sie müssen nicht die Kurzporträts von allen Beteiligten einreichen, nur von den fünf bis zehn wichtigsten.

Grundsätzlich benötigen wir das vollständige Programm. Wenn einzelne Punkte noch nicht definiert sind, können Sie es trotzdem einreichen und die Kriterien für die Auswahl angeben.

  • Literatur: Die Textprobe von zehn Seiten betrifft das geplante neue Werk und ist zwingend einzureichen.
  • Dramatische Werke: Mindestens die Hälfte der Textprobe von zehn Seiten sollte aus dem aktuell entstehenden Werk stammen, sie kann angereichert sein mit Textprobe(-n) von früheren Stücken.

Bei Veranstaltungen, Tourneen, Durchführungen, Gastspielen, etc. braucht es im Gesuch verbindliche Informationen zu Realisierungsort(en), Daten und Konditionen. Im Idealfall (aber nicht zwingend) legen Sie diese Informationen in Form einer (oder mehrerer) Spielstättenbestätigungen bei. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass wir zu einem Gesuch eine (oder mehrere) Spielstättenbestätigungen nachfordern.

Budget und Finanzierungsplan

Kultur Stadt Bern geht davon aus, dass Sie Ihr Gesuch auch beim Amt für Kultur des Kantons Bern einreichen. Der Kanton kann Projekte maximal mit dem gleichen Betrag wie die Stadt (und andere Gemeinden des Kantons Bern zusammengezählt) unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Es kommt auf den Grund für die zu knappe Budgetierung an. Bei massgeblichen Änderungen am Projekt können Sie eine Erhöhung beantragen. Eine Erhöhung des Beitrags ist hingegen nicht möglich, wenn der Grund ein Fehler in der Budgetierung ist, oder wenn andere Förderstellen abgesagt oder den Beitrag gekürzt haben.

Ja. Sie als Gesuchsteller*in sind dafür verantwortlich, dass für alle Beteiligten AHV/IV/EO sowie eine zweite oder dritte Säule budgetiert ist.

Im obligatorischen Bereich (AHV/IV/EO sowie BVG ab der Eintrittsschwelle) gilt Folgendes:

  • Selbstständigerwerbende sind selber für die korrekte Abrechnung verantwortlich. In diesem Fall sind Sie lediglich dafür verantwortlich, bei diesen Beteiligten eine aktuelle Bestätigung der Selbstständigkeit (ausgestellt durch die AHV-Zweigstelle) einzuholen.
  • In allen anderen Fällen sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sozialleistungen korrekt abgerechnet und einbezahlt werden.

Im überobligatorsichen Bereich der Vorsorge (zweite oder dritte Säule) gilt Folgendes:

Sie sind im mindestens dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten das nötige Geld erhalten, um die Einzahlung in die Vorsorge ihrer Wahl selber zu machen. Im Idealfall (und insbesondere bei grösseren Projekten) übernehmen Sie die Rolle der Arbeitgeberin und organisieren die Vorsorgelösung für alle Beteiligten.

Für die steuerrechtliche Behandlung ist entscheidend, ob Förderbeiträge als Erwerbseinkommen betrachtet werden oder nicht. Das Merkblatt «Kulturförderbeiträge und Steuerpflicht» von Suisse Culture Sociale gibt einen Überblick, wie diese Beiträge steuerrechtlich behandelt werden. 

Entscheid und Auszahlung des Beitrags

  • eine Bestätigung, dass das Projekt realisiert wird (Realisierungsbestätigung) und
  • die IBAN-Nummer mit vollständiger Adresse; Kontobegünstigte*r, Strasse, Nummer, Postleitzahl und Ort der*des Begünstigten.

Wenn diese Angaben nicht vollständig sind, wird die Zahlung zurückgewiesen. Bei Vereinen brauchen wir mindestens den Namen, die Postleitzahl und die Ortschaft (oder sofern vorhanden die Adresse des*der hinterlegten Kassier*in).

Kultur Stadt Bern teilt die Entscheide schriftlich mit. Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis der Entscheid verschickt wird. In gut begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, den Entscheid vorgängig telefonisch zu erhalten, zum Beispiel wenn das Projekt gleich nach der Sitzung realisiert wird, oder wenn Drucksachen gleich nach der Sitzung in Auftrag gegeben werden müssen.

Weitere Informationen.

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