Beistandschaft
Eine Beistandsperson kann Sie als Eltern in Ihrer Verantwortung unterstützen und begleiten. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Wenn Eltern in Krisensituationen Unterstützung benötigen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) einen Beistand oder eine Beiständin einsetzen. Zum Beispiel, wenn Ihr Kind den Schulbesuch verweigert, zu Suchtmitteln greift, zu Hause die Kontrolle verloren geht und kein Dialog mehr möglich ist. Oder wenn Sie selber in einer schwierigen Lebenssituation sind und nicht mehr weiter wissen. Die Beistandsperson arbeitet eng mit Ihnen als Eltern, sowie mit Lehrern, Therapeuten etc. zusammen.
Eine Beistandsperson kann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, mit Ihnen als Eltern oder im Auftrag der KESB eine vorübergehende oder definitive Fremdplatzierung planen und durchführen.
Sind die Eltern abwesend oder verstorben, setzt die KESB eine Vormundin / einen Vormund ein. Diese(r) vertritt das Kind anstelle der Eltern.
Wenn bei getrennt lebenden Eltern die Umsetzung des Besuchsrechtes Konflikte verursacht, kann die KESB Bern einen Besuchsrechtsbeistand einsetzen.
Eine Beistandschaft kann auch für die Feststellung der Vaterschaft und die Regelung des Unterhalts eingesetzt werden.
Die Beistandsperson wird durch die KESB Bern ernennt und hat einen definierten Auftrag.
Anlaufstelle
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich an das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz.