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Alimentenbevorschussung und Alimentenhilfe

Wir bevorschussen die Unterhaltsbeiträge für Kinder an den obhutsberechtigten Elternteil bzw. ab Volljährigkeit an das Kind selbst.

Alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bern können unsere Dienstleistungen beanspruchen.

Bezahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil die Unterhaltsbeiträge nicht, unvollständig oder unregelmässig, bietet die Stadt Bern die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung gestützt auf das kantonale Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.

Ebenfalls helfen wir beim Inkasso von nachehelichen Unterhaltsansprüchen.

Vorgehen

Die Anträge sind zusammen mit

  • einer Kopie des vollständigen rechtskräftigen Unterhaltstitels (bei gerichtlichen Dokumenten muss der Vermerk «in Rechtskraft erwachsen am 00.00.0000» vorhanden sein, alle anderen Unterhaltsregelungen für Minderjährige müssen von einer Vormundschaftsbehörde genehmigt sein),
  • einer Kopie des Niederlassungsausweises,
  • der Angabe der Kontoverbindung,
  • einer kurzen Begründung, Telefonnummer und evtl. Terminvorschlägen,

schriftlich an folgende Adresse zu stellen:

Sozialdienst der Stadt Bern
Sektion Unterhaltsbeiträge
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Nach Eingang des Antrages erfolgt eine Einladung zur Erledigung der Formalitäten durch die Sektion Unterhaltsbeiträge des Sozialdienstes.

 

Weitere Informationen.

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