Kindesschutz
Wenn Kinder und Jugendliche in Schwierigkeiten sind, bietet die Stadt Bern verschiedene Angebote im Bereich der ambulanten und stationären Hilfe an.
In der Stadt Bern ist für die ambulante Jugendhilfe der Bereich Kindesschutz des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz verantwortlich. Für die stationäre Jugendhilfe ist das Kompetenzzentrum Jugend und Familie Schlossmatt zuständig.
Wege und Massnahmen zum Schutz des Kindes
Ist das Wohl des Kindes gefährdet und wollen oder können die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen, so trifft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Sie kann auch den Eltern oder dem Kind Weisungen erteilen.