Anmeldung Tagesbetreuung
Wie kann ich mein Kind für die Tagesbetreuung anmelden?
Sie können Ihr Kind bequem via kiBon online anmelden (siehe Wegleitung Anmeldung für die Tagesbetreuung (PDF, 877.7 KB)).
Für die Anmeldung via kiBon brauchen Sie ein BE-Login (siehe Wegleitung BE-Login (PDF, 2.5 MB)).
Für Fragen zur Anmeldung, wenden Sie sich an das Schulamt (031 321 64 60 oder tagesbetreuung@bern.ch) oder an die Tagesbetreuung Ihres Schulstandortes.
Der Empfang im Schulamt (Effingerstrasse 21, 3008 Bern, 3. Stock) ist wie folgt geöffnet:
Empfang
Montag – Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag 08.30 – 11.30 Uhr
Telefonisch Erreichbarkeit (031 321 64 60, wählen Sie anschliessend die 2 für Tagesbetreuung)
Montag – Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Haben Sie für das Schuljahr 24/25 bereits einen Betreuungsgutschein über kiBon beantragt?
Klicken Sie hier: Mischgesuch Kita Tagesbetreuung
Muss ich auch Kinder angeben die nicht in die Tagesbetreuung gehen?
Ja, damit Sie den korrekten Familienabzug erhalten, geben Sie alle Kinder an, welche bei Ihnen im selben Haushalt wohnen.
Kann ich nur die Freigabequittung von Taxme senden?
Nein, wir brauchen die komplette Steuererklärung/Veranlagung.
Selbständigerwerbende
Wir brauchen die Steuerveranlagung der der Jahre 2021, 2022 und, falls vorhanden die Steuererklärung 2023.
Falls nicht vorhanden, reichen Sie den Jahresabschluss mit Erfolgsrechnung ein.
Ich bezahle Quellensteuer und fülle keine Steuererklärung aus. Was brauchen Sie für Dokumente?
Senden Sie den Jahreslohnausweis 2023 und PC /Bank Auszüge per 31.12.2023
Wenn ich mein Kind via kiBon anmelde, was muss ich Ihnen zusenden, damit die Anmeldung ausgelöst wird?
Sie müssen uns die unterschriebene Freigabequittung zusenden. Dies kann via Postweg oder auch per E - Mail an tagesbetreuung@bern.ch geschehen. Wichtig dabei ist, dass die Freigabequittung unterschrieben ist (kann auch eine elektronische Unterschrift sein).
Wie muss ich den Antrag stellen, wenn wir alternierende/geteilte Obhut vereinbart haben?
Es gibt zwei Möglichkeiten wie sie den Antrag stellen können:
- Sie stellen den Antrag gemeinsam. Dafür brauchen wir die Dokumente zur Berechnung des Tarifes von beiden erziehungsberechtigten Personen.
- Sie stellen den Antrag getrennt, für jeweils die Tage, für welche Sie für die Betreuung aufkommen.
Bei dieser Option MÜSSEN sie uns eine Obhutsvereinbarung zustellen.
Was mache ich, wenn ich die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt habe?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Sie können uns die Lohnausweise 2023 und der Kontostand per 31.12.23 zusenden
- Eine Fristverlängerung bis 31.08.24 beantragen und die Steuererklärung 2023 selbstständig nachreichen. Wichtig dabei ist, dass Sie die Anmeldung für die Tagesbetreuung bis zum Anmeldeschluss trotzdem abschliessen.
Was ist eine Obhutsvereinbarung?
Normalerweise ist die Obhut in der Trennungsvereinbarung geregelt.
Bei alternierender/geteilter Obhut akzeptieren wir ein unterschriebenes Dokument der obhutsberechtigten Personen, auf welchem die Betreuungstage beider Eltern separat aufgeführt sind.
Ab wann kann ich eine Einkommensverschlechterung beantragen?
Wenn Ihr Einkommen des laufenden Jahres voraussichtlich um mehr als 20 % tiefer ist, als das Einkommen 2023. Ihr massgebendes Einkommen des Jahres 2023 muss aber unter CHF 80'000 liegen, um einen Antrag auf Verschlechterung der Einkommensverhältnisse zu stellen.