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Betreuungsgutscheine

Mit Betreuungsgutscheinen werden die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilienorganisationen vergünstigt. Hier finden Sie die nötigen Informationen für den Antrag eines Betreuungsgutscheins.

Aktuelle Informationen

Per 1. August 2024 ändert sich das städtische Betreuungsreglement.

Neu erhalten Familien mit sehr tiefen Einkommen Vergünstigungen bis zu 131.00 Franken pro Betreuungstag (bisher 111.00 Franken). Familien mit einem massgebenden Einkommen ab 105'000.00 Franken erhalten tiefere Vergünstigungen als bisher. Für Kinder bis 12 Monate wird die Betreuung bis maximal 20.00 Franken pro Tag zusätzlich vergünstigt (bisher 50.00 Franken).

Mit dem städtischen Gutscheinrechner (XLSX, 21.4 KB) können Sie die ungefähre Höhe des Betreuungsgutscheins ab 1. August 2024 ermitteln.

Was sind Betreuungsgutscheine?

  • Betreuungsgutscheine vergünstigen die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern. Die Gutscheine gelten nur in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen, die Gutscheine entgegennehmen.
  • Familien stellen in ihrer Wohngemeinde ein Gesuch, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten.
  • Das vollständige Gesuch für Betreuungsgutscheine muss spätestens im Monat vor dem Betreuungsbeginn eingereicht werden.
  • Eine Gutscheinperiode dauert ein Schuljahr. Sie beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
  • Die Höhe der Vergünstigung richtet sich unter anderem nach der Höhe des jährlichen Familien-Nettoeinkommens.
  • Die Vergünstigung wird direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation überwiesen.

Wer bekommt einen Betreuungsgutschein in der Stadt Bern?

  • Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in der Stadt Bern.
  • Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sind erwerbstätig, Sie absolvieren eine staatlich anerkannte Ausbildung, Sie sind arbeitssuchend oder Sie haben eine gesundheitliche Indikation. Auch eine nachgewiesene Freiwilligenarbeit wird zu maximal 15 Prozent anerkannt. Falls für Ihr Kind eine Fachstellenbestätigung ausgestellt wird wegen einer sozialen oder sprachlichen Integration, sind Nachweise zu der oben erwähnten Auflistung nicht nötig.
  • Ein Beschäftigungspensum von mindestens 105 Prozent bei Elternpaaren oder 5 Prozent bei Alleinerziehenden ist nötig. Ist dieser Wert erreicht, wird generell ein Zuschlag von 20 Prozent angerechnet.
  • Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als 160'000.00 Franken.
  • Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation nimmt am kantonalen Gutscheinsystem teil und Sie haben einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation abgeschlossen.

Wie gehen Sie vor?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, für die Sie sich interessieren. Ob eine Institution Betreuungsgutscheine entgegennimmt, sehen Sie auf dem kantonalen Familienportal.

Wenn Sie einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation abgeschlossen haben, reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch bei Familie & Quartier Stadt Bern ein, am besten online. Wir prüfen Ihr Gesuch und berechnen den Gutschein, dann bekommen Sie Ihre Verfügung.

Der Gutschein ist längstens ein Jahr gültig, maximal bis zum 31. Juli. Betreuungsgutscheine sind jährlich neu zu beantragen.

Bitte beachten Sie

Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch daher spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn des Kindes in der Kita ein. Ihr Gesuch gilt als eingereicht und vollständig, wenn die unterschriebene Freigabequittung (online mit kiBon) oder das unterschriebene Gesuchformular mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns vorliegt. Sie können uns das unterschriebene Gesuch per Post oder  senden oder vorbeibringen.

Das können Sie erwarten

Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen einer Familie. Mit dem Gutscheinrechner können Sie die Höhe der Vergünstigung ungefähr berechnen.

Datenschutz

Für die Berechnung benötigen wir sensible Daten wie beispielsweise Ihre komplette Steuererklärung. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sie haben aber das Recht, nicht relevante Daten einzuschwärzen. Siehe auch Merkblatt zum Datenschutz (PDF, 132.7 KB).

Noch Fragen?

Weitere Informationen zu den Gutscheinen finden Sie in den häufig gestellten Fragen. Sie können uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren, oder Sie vereinbaren mit uns einen Termin. Siehe Kontakt

Rechtliche Grundlagen

Die Betreuungsgutscheine basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • FEBR: Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • FEBVO: Verordnung familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • FKJV: Kantonale Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung

Weitere Informationen.

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

Familie & Quartier Sektion Betreuungsgutscheine ist vom 23.12.2024 bis 05.01.2025 geschlossen. Ab dem 06.01.2025 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Öffnungszeiten und Kundenempfang

Bitte beachten Sie, dass wir über den Winter keine Beratungen im Familienhaus an der Frankenstrasse 1 in Bümpliz anbieten.

Gerne beraten wir Sie zu unseren Öffnungszeiten an der Effingerstrasse 21 in Bern.

Kontakt

Familie & Quartier Stadt Bern Telefon +41 31 321 51 15

Renseignements en français: Veuillez s'il vous plaît voir notre site web en français. Vous pouvez aussi nous contacter par  ou par téléphone, ou bien venez directement chez nous.

Information in English: Please see our English website childcare vouchers or contact us via  or by phone – or just drop in.

Per informazioni in italiano si rimanda nel nostro sito Internet italiano. Inoltre potete contattarci per  o telefonicamente, oppure venire direttamente a trovarci.

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