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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Arbeitslose Personen, über 60 Jahre alt, die ausgesteuert sind und keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung mehr erhalten, haben unter Umständen  Anspruch auf entsprechende Überbrückungsleistungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an:

Ausgleichskasse des Kantons Bern

Chutzenstrasse 70
3007 Bern
Tel: +41 31 379 79 79
www.akbern.ch

Weitere Informationen.

Piktogramm Leichte Sprache
Bild Legende:

Informationen zu den Sozialversicherungen gibt es auch in Leichter Sprache.

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