Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Arbeitslose Personen, über 60 Jahre alt, die ausgesteuert sind und keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung mehr erhalten, haben unter Umständen Anspruch auf entsprechende Überbrückungsleistungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an:
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 70
3007 Bern
Tel: +41 31 379 79 79
www.akbern.ch