Sozialversicherungsbeiträge
Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bern und der Gemeinde Ostermundigen und gibt Ihnen Auskunft zu Fragen als Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende, Arbeitgebende und Arbeitnehmende wie ihre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Anmeldungen senden Sie, vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben digital im PDF- Format an ahv@bern.ch oder postalisch an die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen, Bundesgasse 33, 3011 Bern.
Anmeldeformulare, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den einzelnen Themen zu den Sozialversicherungen sind bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern abrufbar.
Selbstständigerwerbende
Selbständigerwerbende müssen ab dem auf ihren 17. Geburtstag folgenden 1. Januar Persönliche-Beiträge auf Ihrem Reingewinn an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsausfallversicherung (EO) entrichten. Die Anmeldung erfolgt bei der an ihrem Geschäftssitz zuständigen AHV-Zweigstelle der Gemeinde.
Nichterwerbstätige
Personen, welche kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen gelten als Nichterwerbstätige. Sie müssen im Jahr, in welchem sie ins 21. Altersjahr eintreten bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters AHV-Beiträge bezahlen. Die Anmeldung erfolgt bei der für ihren Wohnort zuständigen AHV-Zweigstelle der Gemeinde.
Studierende
Als Studierende gelten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen aus dem Ausland mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine nachobligatorische Schule, ein Universitätsstudium oder eine Lehre absolvieren. Nichterwerbstätige Studierende sind gegenüber der AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres beitragspflichtig. Sie schulden den Mindestbeitrag plus Verwaltungskosten pro Kalenderjahr. Die Beiträge sind an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt zu entrichten.
Durch einen automatisierten Prozess mit grossen Lehranstalten/Hochschulen mit Sitz in der Stadt Bern und Ostermundigen erhalten Studierende von unserer Ausgleichskasse Ende Frühling, fürs vergangene Kalenderjahr, ein Schreiben.
Haben Sie Fragen als Studierende in der Stadt Bern oder Ostermundigen, dann senden Sie eine E-Mail direkt an studi@bern.ch .
Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Arbeitgebende müssen ihre Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse anmelden. AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden bezahlt.
Hauspersonal
Hausdienstarbeitnehmende verrichten unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Raumpflegerin/Raumpfleger
- Au-pair-Mädchen/-Junge
- Babysitterin/Babysitter
- Aufgabenhilfe
- Betreuer älterer Personen
- Hilfskräfte, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus herum erledigen (z. B. Gartenarbeiten).
Nicht unter den Begriff Hausdienst fallen Tätigkeiten in Häusern ausserhalb der Wohnungen (z. B. Hauswart).
Wer Hauspersonal beschäftigt und entlöhnt (Geld- oder Naturallohn), muss auf ihren Bruttolohn Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dazu ist eine Meldung bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort der Tätigkeit erforderlich.