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Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung bietet Schutz bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern dafür keine Unfallversicherung aufkommt. Leben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen besteht möglicherweise ein Anspruch auf Prämienverbilligung.

Ihre Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen Prämienverbilligung für die private Krankenversicherung beantwortet Ihnen:

Amt für Sozialversicherungen

Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
+41 31 633 76 55
+41 31 636 45 00 (Fragen betreffend Prämienverbilligung)
www.jgk.be.ch

Für anderweitige Informationen betreffend obligatorische Krankenversicherung wenden Sie sich direkt an:

Santésuisse

Römerstrasse 20
4502 Solothurn
+41 32 625 41 41
www.santésuisse.ch

Weitere Informationen.

Piktogramm Leichte Sprache
Bild Legende:

Informationen zu den Sozialversicherungen gibt es auch in Leichter Sprache.

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