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Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel

Die AHV gewährt neben der Rente unter bestimmen Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung und leistet Kostenbeiträge an bestimmte Hilfsmittel.

Hilflosenentschädigung

In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen. Unter dem Begriff «hilflos» versteht man in der Sozialversicherung Personen, die für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Körperpflege, Essen usw. dauernd auf die Hilfe Dritter oder auf eine dauernde Pflege oder persönliche Überwachung angewiesen sind.

Eine Hilflosenentschädigung wird an Sie ausgerichtet, wenn:

  • Sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind
  • die Hilflosigkeit ununterbrochen und mindestens ein Jahr gedauert hat
  • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht

Die Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:

  • leichten Grades 245 Franken pro Monat, wobei die Hilflosenentschädigung leichten Grades bei einem Heimeintritt entfällt
  • mittleren Grades 615 Franken pro Monat
  • schweren Grades 980 Franken pro Monat.

Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.

Piktogramm Gehstöcke und Rollstuhl
Bild Legende:

Hilfsmittel der AHV

Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel bis zu 75 Prozent der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:

  • Perücken
  • Lupenbrillen
  • Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte
  • Gesichtsepithesen
  • Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe

Kostenübernahme mit Pauschalbeitrag:

  • Rollstühle ohne Motor
  • Hörgeräte für ein Ohr

Was ist beim Einreichen der Unterlagen zu beachten?

Die Anmeldung zum Bezug einer Hilflosenentschädigung und die Hilfsmittelanmeldung der AHV erfolgt direkt bei der IV-Stelle des Kantons Bern.

Pflegende Verwandte

Wenn Sie eine verwandte Person pflegen, die Hilflosenentschädigung bekommt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsgutschriften.

Weitere Informationen.

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