Familienzulagen
Familienzulagen dienen dem teilweisen Ausgleich der Familienlasten. Sie sind einerseits im Bundesrecht und andererseits im kantonalen Recht geregelt. Die Anmeldung für Familienzulagen reichen Sie zur Prüfung bei der AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen ein.
![Familie beim Spaziergang](https://www.bern.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/sozialversicherungen/familienzulagen/textblock/@@images/6bcc588d-33fb-486d-b049-1caee1b2f009.jpeg)
Anmeldungen senden Sie vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben digital im PDF-Format an ahv@bern.ch oder auf dem Postweg an die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen, Bundesgasse 33, 3011 Bern.
- Im Kanton Bern beträgt die Kinderzulage 230 Franken.
- Für Jugendliche in Ausbildung beträgt die Ausbildungszulage 290 Franken.
Weitere Informationen zu den Familienzulagen finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.