Betreuungsgutschriften
Das Ziel der Betreuungsgutschriften ist, Personen eine höhere Rente zu verschaffen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Es handelt sich nicht um eine Leistung, die regelmässig in bar ausbezahlt wird, sondern um eine Gutschrift im individuellen Konto der pflegenden Person, welche bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente mit eingerechnet wird.
Weitere Informationen finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Merkblatt
Titel |
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Merkblatt Anstellung von Personen für die Betreuung zu Hause (PDF, 158.6 KB) |