Beratung und persönliche Unterstützung
Hier erfahren Sie mehr zur Beratung und persönlichen Unterstützung durch die Sozialhilfe.
Das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern und die entsprechende Verordnung definieren die Aufgaben der Sozialhilfe. Der Sozialdienst hat demnach neben der materiellen Hilfe auch den Auftrag, Beratung, Betreuung, Vermittlung und Information anzubieten. In Zusammenarbeit mit den unterstützten Personen sollen durch gezielte Interventionen und Angebote bei den unterstützten Personen Entwicklungsschritte ausgelöst und begleitet werden. Ziel ist es, die persönliche und finanzielle Unabhängigkeit zu fördern und so weiteren Notsituationen vorzubeugen.
Die Sozialhilfe koordiniert ihre Tätigkeit mit anderen Institutionen und strebt eine direkte und enge Zusammenarbeit mit internen und externen Beratungs- und Anlaufstellen sowie Partnerinstitutionen an.