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Fondsgeld für Hilfe in Notlagen

Sind Sie vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten? Können Sie eine Rechnung nicht bezahlen?

Die Stadt Bern verfügt über Fondsgeld, welches bei einer Notlage ausbezahlt werden kann.

Mit dem Fondsgeld können zum Bespiel folgende Kosten übernommen werden:

  • Franchisen und Selbstbehalte der Krankenkasse
  • Krankenkassenprämien
  • nicht durch die Krankenkasse gedeckte Gesundheitskosten
  • Kosten für Zahnbehandlungen
  • Beiträge an Aus- und Weiterbildungen
  • Beiträge an Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
  • nicht durch Sozialversicherungen gedeckte Kosten bei einer Behinderung
  • Kosten für besondere Bedürfnisse von älteren Personen.

Wichtig:

  • Fondsgeld gibt es nur für Personen, die in der Stadt Bern wohnen.
  • Es werden nur Kosten übernommen, für die keine Versicherung bezahlt.
  • Für Kosten, die von der Sozialhilfe oder den Ergänzungsleistungen bezahlt werden, gibt es kein Fondsgeld.
  • Die Stadt Bern kann bei vorübergehenden Notlagen unterstützen. Sie kann aber nicht regelmässig Fondsgeld auszahlen.
  • Wenn Sie beim Sozialdienst oder Asylsozialdienst angemeldet sind, muss das Gesuch von Ihrer zuständigen Sozialarbeiter*in eingereicht werden.

Was müssen Sie tun?

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Bern Finanzielle Hilfe in Notlagen.

Weitere Informationen.

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