Bestätigung des Sozialdienstes
Bestätigung für den Bezug oder Nichtbezug von Sozialhilfe
Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie Sozialhilfe oder keine Sozialhilfe beziehen / bezogen haben,
- weil Sie Ihren Wohnkanton wechseln,
- weil Sie ein Gesuch für den Familiennachzug stellen möchten,
- oder weil Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung / Niederlassungsbewilligung verlängern wollen?
Wichtig: Informationen zu Bestätigungen für die Einbürgerung finden Sie im zweiten Teil auf dieser Seite.
Für die Ausstellung der Bestätigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen und Informationen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass/ID/B- oder C-Ausweis)
- Schreiben des Amtes
- Angabe der aktuellen Wohnadresse oder der Mailadresse (wenn elektronischer Versand erwünscht)
Abgabe Ihrer Unterlagen
Sie können uns Ihre Anfrage und die Unterlagen
- elektronisch zustellen (hauseinlass.sd@bern.ch),
- per Post senden (Sozialdienst der Stadt Bern, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern),
- oder beim Schalter «Hauseinlass» an der Schwarztorstrasse 71 abgeben.
Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Sozialdienstes.
Hinweis: Bearbeitungsfrist und Versand der Bestätigung
Die Bearbeitungsfrist beträgt:
- bei Bestätigungen für den Nichtbezug von Sozialhilfe in der Regel fünf Arbeitstage
- bei Bestätigungen für den Bezug von Sozialhilfe in der Regel zehn Arbeitstage
Der Versand der Bestätigung erfolgt per Post oder per Mail.
Bestätigung für die Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung.
Für die Ausstellung der Bestätigung benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen.
Ordentliche Einbürgerung
- ausgefülltes Originalformular (Personalien der gesuchstellenden Person und Bestätigungszeitraum) vom Migrationsamt mit dem Titel «Bestätigung des Sozialdienstes»
Hinweis: Das Formular erhalten Sie beim Bürgerrechtsdienst. Hier finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung. - Ausweiskopie (Pass/ID/B- oder C-Ausweis)
Hinweis: Für die ordentliche Einbürgerung benötigen Sie einen C-Ausweis. - Angabe der aktuellen Wohnadresse
Erleichterte Einbürgerung
- ausgefülltes Formular (Angaben zur einbürgerungswilligen Person resp. zu deren Eltern, wenn sie minderjährig ist) mit dem Titel « Erleichterte Einbürgerung für ausländische Personen (PDF, 114.6 KB)»
Hinweis: Das Formular finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM (Formular «Auskunft der zuständigen Sozialhilfebehörde», Kapitel «Welche Unterlagen muss ich einreichen?»). - Ausweiskopie (Pass/ID/B- oder C-Ausweis)
- Angabe der aktuellen Wohnadresse
Abgabe Ihrer Unterlagen
Sie können uns Ihre Anfrage und die Unterlagen
- elektronisch zustellen (spezialdienste.bss-sds@bern.ch),
- per Post senden (Sozialamt der Stadt Bern, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern),
- oder beim Schalter «Hauseinlass» an der Schwarztorstrasse 71 abgeben.
Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Sozialdienstes.
Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel fünf bis zehn Arbeitstage.
Der Versand der Bestätigung für Einbürgerungen erfolgt ausschliesslich per A-Post.
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Titel |
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Erleichterte Einbürgerung für ausländische Personen (PDF, 114.6 KB) |