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Alimentenbevorschussung und Alimentenhilfe

Wenn Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht, unvollständig oder unregelmässig bezahlt werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Bevorschussung dieser Alimente.

Wir übernehmen:

  • laufende Unterhaltsbeiträge für Kinder an den Elternteil, der das Kind betreut
  • ab Volljährigkeit, also ab dem 18. Altersjahr, bis zum 25. Altersjahr an den jungen Erwachsenen, die junge Erwachsene selber.

Dazu müssen die finanziellen Voraussetzungen gemäss Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) erfüllt sein.

Alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bern können diese Dienstleistungen beanspruchen.

Nähere Informationen zur Alimentenhilfe finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.

Ebenfalls helfen wir Ihnen, die Forderungen von nachehelichen Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsansprüchen von über 25-Jährigen durchzusetzen.

Vorgehen

Senden Sie die Anträge zusammen mit

  • einer Kopie des vollständigen rechtskräftigen Unterhaltstitels, bei gerichtlichen Dokumenten muss der Vermerk «in Rechtskraft erwachsen am Tag.Monat.Jahr» vorhanden sein, alle anderen Unterhaltsregelungen für Minderjährige müssen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt sein,
  • einer Kopie des Niederlassungsausweises,
  • der letzten vollständigen und rechtskräftigen Steuerveranlagung,
  • der Angabe der Kontoverbindung sowie
  • einer kurzen Begründung, Telefonnummer und evtl. Terminvorschlägen

an den Sozialdienst der Stadt Bern, Sektion Unterhaltsbeiträge, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern. 

Sie erhalten nach dem Eingang Ihres Antrages von der Sektion Unterhaltsbeiträge eine Einladung zur Erledigung der Formalitäten.

Weitere Informationen.

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