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Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund des Geschlechts, das von der betroffenen Person unerwünscht ist und ihre Würde verletzt. Dabei zählt, wie die betroffene Person das Verhalten empfindet, nicht die Absicht der Person, die belästigt.

Das Gleichstellungsgesetz definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung: Wer eine andere Person bei der Arbeit oder am Arbeitsplatz sexuell belästigt, verletzt geltendes Recht. Sexuelle Belästigung kann durch Worte, Bilder, Gesten oder Handlungen erfolgen. 

Was tun gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Als Unternehmen oder Organisation sind Sie verpflichtet, Arbeitnehmer*innen vor sexueller Belästigung zu schützen. Sie müssen Präventionsmassnahmen umsetzen und festlegen, wie Sie mit Fällen sexueller Belästigung umgehen. 

Arbeitnehmer*innen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden, haben das Recht, sich zu wehren.

Sind Sie selbst davon betroffen oder haben Sie Belästigungen miterlebt? Wie können Unternehmen und Organisationen die Vorgaben zur Prävention von sexueller Belästigung konkret umsetzen? Die Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen bietet eine kostenlose Erstberatung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an und vermittelt an weiterführende Beratungsstellen

Weitere Informationen zu Ihren Rechten, zu den Pflichten, die Arbeitgeber*innen wahrnehmen müssen und wie Sie selbst gegen Belästigungen vorgehen können, finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

 

Weitere Informationen.

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