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Lohngleichheit

Frauen verdienen in der Schweiz immer noch weniger als Männer, obwohl der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Die Stadt Bern setzt sich als Auftrags- und Arbeitgeberin für die Lohngleichheit ein.

Die Stadt Bern hat 2016 die Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet. Sie engagiert sich dafür, die Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich konsequent voranzubringen: als Arbeitgeberin bei der Vergabe von Aufträgen und beim Abschluss von Leistungsaufträgen. Die Lohngleichheit ist auch ein Ziel im Aktionsplan Gleichstellung 20232026.

Die Stadt vergibt ihre öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Auch Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen verpflichten sich das Gleichstellungsgesetz, namentlich auch die Lohngleichheit von Frau und Mann, einzuhalten. Unternehmen und Organisationen müssen dafür einen Nachweis erbringen. Die Fachstelle für Gleichstellung überprüft die Einhaltung der Lohngleichheit zusätzlich mittels Kontrollen.

Lohngleichheit bei der Stadt als Arbeitgeberin

Die städtischen Löhne werden seit 2006 regelmässig überprüft. Gemäss der letzten Lohnanalyse von 2021 verdienten Frauen in der Stadtverwaltung durchschnittlich 11,4 Prozent weniger als Männer. Die nicht erklärbare Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in der Stadtverwaltung beträgt 3,8 Prozent.  (vgl. Medienmitteilung vom 2. Dezember 2022). 

Verdacht auf Lohndiskriminierung – was tun?

Haben Sie den Eindruck, Ihr Lohn sei im Vergleich zu demjenigen Ihrer Kolleg*innen zu tief ohne ersichtlichen Grund? Nicht immer ist ungleicher Lohn diskriminierend, denn auch Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Anforderungsniveau beeinflussen ihn.

Vergleichen Sie Ihren Lohn mit den Durchschnittslöhnen in Ihrer Branche mittels Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik. Sprechen Sie mit Ihren Arbeitskolleg*innen über den Lohn. Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung empfiehlt sich eine Beratung. Im Kanton Bern bietet die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland kostenlose Rechtsberatung an.

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