Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Finanzielle Hilfe in Notlagen

Können Sie die Krankenkassenprämien, eine Zahnbehandlung oder eine andere Rechnung nicht bezahlen? Oder droht Ihnen eine Kündigung, weil das Geld für die Miete nicht reicht? Wenn Sie vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten sind, kann die Stadt Bern helfen.

Die Stadt Bern verfügt über verschiedene Fonds, welche bei einer Notlage Geld auszahlen können.

Welche Kosten können übernommen werden?

Die Stadt Bern kann Sie in verschiedenen Situationen unterstützen. Die Fonds übernehmen beispielsweise: 

  • Franchisen und Selbstbehalte der Krankenkasse
  • Krankenkassenprämien
  • nicht durch die Krankenkasse gedeckte Gesundheitskosten
  • Kosten für Zahnbehandlungen
  • Beiträge an Aus- und Weiterbildungen
  • Beiträge an Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
  • nicht durch Sozialversicherungen gedeckte Kosten bei einer Behinderung
  • Kosten für besondere Bedürfnisse von älteren Personen.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Leistungen gibt es nur für Personen, die in der Stadt Bern wohnen.
  • Es werden nur Kosten übernommen, für die keine Versicherung bezahlt.
  • Keine Fondsbeiträge gibt es für Leistungen, welche von der Sozialhilfe oder den Ergänzungsleistungen übernommen werden.
  • Leistungen gibt es nur bei vorübergehenden finanziellen Notlagen. Die Fonds der Stadt Bern können keine regelmässigen Leistungen ausrichten.
  • Falls Sie beim Sozialdienst oder Asylsozialdienst angemeldet sind, muss das Gesuch von Ihrer Betreuungsperson eingereicht werden.

Was müssen Sie tun?

Füllen Sie das Gesuch um Geld aus einem Fonds der Stadt Bern aus und senden Sie uns das Formular zusammen mit den darin erwähnten Beilagen zu. Sie können uns das Gesuch oder per Post an folgende Adresse senden:

Direktionsfinanzdienst BSS
Fondsgesuche
Predigergasse 5
3011 Bern

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars?

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, können Sie uns anrufen: Telefon 031 321 40 00.

Wenn Sie bereits durch einen Sozialdienst unterstützt werden, wenden Sie sich bitte an Ihre dortige Betreuungsperson.  

Wie geht es weiter?

Sobald wir das vollständige Gesuch erhalten haben, klären wir ab, ob wir Ihnen helfen können. Sie erhalten normalerweise innerhalb von vier Wochen eine Antwort.  

Weitere Informationen.

Kontakt

Direktion für Bildung, Soziales und Sport Telefon 031 321 40 00

Fusszeile