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Richtlinien zur Sozial·hilfe

Klicken Sie unten auf Ihre Frage.

Wer macht die Regeln für Sozial·hilfe?

  • Jeder Kanton hat ein eigenes Gesetz für Sozial·hilfe.

Und jeder Kanton hat eigene Regeln für Sozial·hilfe.

  • Jede Gemeinde darf die Regeln ein wenig anpassen.

Empfehlungen von der SKOS

Es gibt einen Verband für Sozialhilfe.

Der Verband heisst «Schweizerische Konferenz für Sozial·hilfe».

Die Abkürzung dafür ist SKOS.

Die SKOS hat Empfehlungen für die Sozial·hilfe gemacht.

Empfehlungen bedeutet «Vorschläge».

Kantone und Gemeinden können sich zusätzlich an die Empfehlungen halten.

Die Regeln stehen in den Gesetzen von den Kantonen.

In den Gesetzen steht:

  • Diese Rechte gibt es.
  • Diese Pflichten gibt es.
  • So viel Geld bekommen die Menschen von der Sozial·hilfe.

Es gibt ausserdem:

  • Empfehlungen von der SKOS

Darin sind Empfehlungen für alle Schweizer Kantone und Gemeinden.

  • Ein Handbuch vom Kanton Bern

Darin sind Empfehlungen für die Gemeinden vom Kanton Bern.

Der Sozial·dienst hat eine Webseite.

Hier finden Sie Infos zu verschiedenen Themen:

Unter·stützungs·richtlinien Sozial·hilfe

Die Infos sind in schwerer Sprache.

Sie bekommen Geld zum Leben.

Diese Sachen zahlen Sie zum Beispiel damit:

  • Essen
  • Kleider
  • Putz·mittel
  • Sachen für die Körper·pflege.

Sie bekommen Geld zum Wohnen.

Diese Sachen zahlen Sie zum Beispiel damit:

  • Miete
  • Kosten für Strom
  • Kosten für Heizung

Sie bekommen Geld für die Krankenkasse.

Diese Sachen zahlen Sie zum Beispiel damit:

  • Prämien für die Kranken·kasse
  • Rechnungen von der Kranken·kasse

Vielleicht bekommen Sie Geld für spezielle Sachen.

Dieses Geld heisst «situations·bedingte Leistungen».

Zum Beispiel:

  • Sie brauchen eine Brille.
  • Oder Sie brauchen Geld für den Zahnarzt.

Dieses Geld dürfen Sie nur für diese speziellen Sachen ausgeben.

Erklär·videos in einfacher Sprache

Hier finden Sie Videos mit Erklärungen.

Erklär-Videos zur Sozial·hilfe

Die Videos sind in einfacher Sprache.

  • Rufen Sie uns an.

Telefon: 031 321 60 27

  • Schreiben Sie uns.

E-Mail: sozialdienst@bern.ch

  • Kommen Sie vorbei.

Die Adresse und Öffnungs·zeiten sind im Kasten «Zuständige Stelle».

Weitere Informationen.

Mehr Informationen zum Thema «Richtlinien zur Sozial·hilfe» in schwerer Sprache finden Sie auf der Seite Sozialhilfe.

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