Hilfe für Arbeitslose ab 60 Jahren
Informationen für Arbeitslose ab 60 Jahren in Leichter Sprache
Vielleicht sind Sie schon länger arbeitslos.
Deshalb werden Sie aus·gesteuert.
«Aus·gesteuert» bedeutet:
Sie bekommen kein Geld mehr von der Arbeitslosen·versicherung.
Sie sind 60 Jahre oder älter?
Dann können Sie Geld bis zur Pension·ierung bekommen.
Dieses Geld nennt man «Über·brückungs·leistungen».
Sie brauchen mehr Infos zu den «Über·brückungs·leistungen»?
Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos.
Webseite mit Infos zu Über·brückungs·leistungen
Die Infos sind in einfacher Sprache.
Sie haben Fragen?
Hier bekommen Sie Infos:
Bundesamt für Sozial·versicherungen
Effinger·strasse 20
3003 Bern
Telefon: 058 462 90 11
Hier bekommen Sie Infos:
Ausgleichs·kasse vom Kanton Bern
Chutzen·strasse 70
3007 Bern
Telefon: 031 379 79 79