Gutschrift für die Betreuung von der Familie
Vielleicht braucht jemand aus Ihrer Familie Pflege.
Und Sie kümmern sich um diese Person.
Zum Beispiel:
- Ihre Eltern
- Ihre Schwieger·eltern
- Ihre Gross·eltern
- Ihre Kinder
- Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau
- Ihr Partner oder Ihre Partnerin
- Ihre Geschwister.
Dann können Sie eine Gutschrift für die Betreuung bekommen.
Man sagt dazu: «Betreuungs·gutschrift».
Was ist eine Betreuungs·gutschrift?
Eine Gut·schrift ist Geld.
Sie bekommen das Geld nicht bar auf die Hand bezahlt.
Aber Sie bekommen mehr AHV-Rente.
Oder Sie bekommen mehr IV-Rente.
Sie müssen sich dafür schriftlich anmelden.
Sonst bekommen Sie keine Gutschrift.
Sie haben Fragen?
Hier bekommen Sie Infos:
Ausgleichs·kasse vom Kanton Bern
Chutzen·strasse 70
3007 Bern
Telefon: 031 379 79 79