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Geld für Krankheit und Behinderung

Informationen zu Geld für Krankheit und Behinderung in Leichter Sprache

Sie sind krank?

Oder Sie haben eine Behinderung?

Dann haben Sie zusätzliche Kosten.

Keine andere Versicherung bezahlt diese Kosten für Sie?

Dann müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen.

Aber vielleicht bekommen Sie Ergänzungs·leistungen dafür.

Die Abkürzung für Ergänzungs·leistungen ist «EL».

Das bedeutet:

Sie bekommen das Geld vielleicht wieder zurück.

 

Welche Kosten bekommen Sie zurück?

  • Franchise und Selbst·behalt
    Bei der Kranken·kasse müssen Sie einen Teil selbst bezahlen.
    Das nennt man «Franchise» und «Selbst·behalt».
    Sie bekommen EL für diese Kosten.
  • Kosten für die Zähne
    Zum Beispiel:
    Sie brauchen ein Gebiss.
    Oder Sie brauchen eine Zahn·füllung.
  • Pflege und Betreuung zuhause
    Zum Beispiel:
    Eine Person hilft Ihnen beim Duschen.
  • Hilfe im Haus
    Zum Beispiel:
    Eine Person putzt für Sie.
  •  Transport
    Sie müssen zu einer ärztlichen Behandlung.
    Die Behandlung ist bei Ihnen in der Nähe.
    Sie bekommen EL für den Transport dorthin.
  • Hilfsmittel
    Die AHV zahlt nur einen Teil von den Hilfs·mitteln.
    Deshalb bekommen Sie EL für die Hilfsmittel.


Wie bekommen Sie das Geld zurück?

Melden Sie sich bei der AHV-Stelle von Ihrer Wohn·gemeinde.

Schicken Sie alle Unterlagen.

Zum Beispiel:

  • Die Kopie von der Rechnung
  • Die Abrechnung von der Kranken·kasse.

Sie müssen die Unterlagen innerhalb von 15 Monaten schicken.


Sie wohnen in der Stadt Bern oder in Oster·mundigen?

Dann melden Sie sich hier:

AHV-Zweig·stelle Bern-Oster·mundigen

Die Adresse und die Öffnungs·zeiten sind im Kasten «Zuständige Stelle».

Der Kasten ist neben diesem Text.


Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an.

Telefon: 031 321 61 61

Die Adresse und die Öffnungs·zeiten sind im Kasten «Zuständige Stelle».

Der Kasten ist neben  diesem Text.

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