Beiträge an die Sozial·versicherungen
Informationen zu Beiträgen an die Sozial·versicherungen in Leichter Sprache
Warum zahlen Sie Geld an die Sozial·versicherungen?
Manche Menschen in der Schweiz haben nicht genug Geld zum Leben.
Oder ein Mensch kommt in eine Not·situation.
Deshalb gibt es Sozial·versicherungen:
- Die AHV
- Die IV
- Die EO
Alle Menschen in der Schweiz zahlen Geld für diese Ver·sicherungen.
Mit dem Geld können die Ver·sicherungen anderen Menschen helfen.
Für mehr Infos klicken Sie auf die Wörter unten.
Selbständig·erwerbende
«Selbständig·erwerbend» bedeutet:
Sie haben ein eigenes Unter·nehmen.
Sie sind Ihr eigener Chef.
Sie sind nicht angestellt.
Sie sind selbständig erwerbend?
Dann zahlen Sie ab dem Jahr nach Ihrem 17. Geburtstag Beiträge:
- An die AHV
- An die IV
- An die EO
Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:
Die Webseite ist in schwerer Sprache.
Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:
Formular für die Anmeldung
Nicht·erwerbs·tätige
«Nicht·erwerbs·tätig» bedeutet:
Sie verdienen nichts.
Oder Sie verdienen sehr wenig.
Sie sind nicht erwerbs·tätig?
Dann zahlen Sie ab dem Jahr von Ihrem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV.
Sie zahlen bis zur Rente Geld an die AHV.
Sie zahlen die Beiträge an die AHV-Stelle von Ihrer Wohn·gemeinde.
Bitte melden Sie sich bei der AHV-Stelle von Ihrer Wohn·gemeinde.
Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:
Die Webseite ist in schwerer Sprache.
Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:
Formular für die Anmeldung
Studierende
«Studierende» bedeutet:
- Sie besuchen eine Universität.
- Sie besuchen eine Hochschule.
- Sie machen eine Lehre.
- Sie besuchen eine Berufs·schule.
Sie verdienen kein Geld?
Auch dann zahlen Sie ab dem Jahr nach Ihrem 20. Geburtstag Beiträge:
- An die AHV
- An die IV
- An die EO
Sie müssen nur den Mindest·beitrag bezahlen.
In welchem Ort ist Ihr Studium oder Ihre Lehre?
Sie zahlen den Beitrag an die Ausgleichs·kasse von diesem Ort.
Sie studieren an einer Hochschule in der Stadt Bern oder in Oster·mundigen?
Dann schicken wir Ihnen im Frühling einen Brief.
Im Brief steht:
So viel Beiträge müssen Sie für das letzte Jahr zahlen.
Infos für Studierende von der Stadt Bern
Sie studieren in der Stadt Bern?
Dann können Sie uns gerne per E-Mail fragen:
E-Mail: studi@bern.ch
Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:
Die Webseite ist in schwerer Sprache.
Arbeit·nehmende
Sie sind angestellt?
Dann muss Ihr Arbeit·geber Sie bei der Ausgleichs·kasse anmelden.
Ihr Arbeit·geber zahlt die Hälfte von Ihrem AHV-Beitrag.
Sie selber zahlen die andere Hälfte.
Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:
Die Webseite ist in schwerer Sprache.
Arbeit im Haushalt
Vielleicht hilft Ihnen eine Person im Haushalt.
Und Sie bezahlen die Person dafür.
Oder die Person darf dafür bei Ihnen gratis wohnen und essen.
Zum Beispiel:
- Eine Person putzt Ihre Wohnung.
- Eine Person passt auf Ihre Kinder auf.
- Eine Person hilft Ihren Kindern bei den Schul·aufgaben.
- Eine Person betreut Sie.
- Eine Person hilft Ihnen bei der Garten·arbeit.
Dann müssen Sie die Person bei der Ausgleichs·kasse vom Kanton anmelden.
Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:
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Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:
Formular für die Anmeldung