Sexuelle Belästigung melden
Informationen zu sexueller Belästigung in leichter Sprache.
Darum geht es
Jemand belästigt Sie sexuell?
Oder jemand tut Ihnen Gewalt an?
Dann ist das eine Straf·tat.
Sie können eine Anzeige machen.
Das bedeutet:
- Sie melden die Straf·tat bei der Polizei.
Und die Tat·person bekommt vielleicht eine Strafe.
Was bedeutet «Tat·person»?
Eine Tat·person macht etwas Verbotenes.
Vielleicht ist die Tat·person ein Mann.
Oder eine Frau.
Beratung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
Die Beratungsstelle Lebensräume ist für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.
Eine Fachperson berät Sie.
Die Beratung ist gratis.
- Sie können anrufen: 031 300 50 20
- Sie können eine Mail schreiben: lebensraeume@insieme.ch
Sie können die Webseite anschauen: www.insieme.ch/psychologische-fachstelle/
Das bedeutet «sexuelle Belästigung»:
Sexuelle Belästigung kann unter·schiedlich sein.
Zum Beispiel:
- Jemand fasst Ihnen an den Po oder an den Busen.
- Jemand spricht über Sex mit Ihnen.
- Jemand macht etwas Sexuelles vor Ihnen.
Aber Sie sind nicht damit ein·verstanden.
Vielleicht haben Sie sogar Angst.
Das bedeutet «sexuelle Dis·krimi·nierung:
Sie sind eine Frau.
Oder Sie sind queer*.
Und jemand behandelt Sie deshalb schlecht.
Zum Beispiel:
- Jemand beleidigt Sie.
- Jemand behandelt Sie anders als andere Menschen.
*Queer
«Queer» ist Englisch.
Queer bedeutet «anders».
Queere Menschen sind sexuell anders als andere Menschen.
Das bedeutet «queer» zum Beispiel:
- Ein Mann ist schwul.
- Eine Frau ist lesbisch.
- Ein Mensch sieht aus wie ein Mann.
Aber der Mensch fühlt sich als Frau. - Ein Mensch inter·essiert sich nicht für Sex.
Das bedeutet «sexuelle Gewalt»:
Ein Mensch tut Ihnen sexuelle Gewalt an.
Zum Beispiel:
- Die Tat·person zwingt Sie zum Sex.
- Die Tat·person ver·gewaltigt Sie.
Beratungs·stelle für Opfer
Zuerst gehen Sie am besten zu einer Beratungs·stelle für Opfer.
Eine Fachperson berät Sie.
Die Beratung ist gratis.
So können Sie sich beraten lassen
Gehen Sie auf die Webseite www.opferhilfe-schweiz.ch
Wählen Sie den Kanton Bern.
Dann sehen Sie alle Beratungs·stellen im Kanton Bern.
- Sie können anrufen.
- Sie können im Internet schreiben.
- Oder Sie kommen persönlich vorbei.
Sie können auch anonym* bleiben.
*anonym
«anonym» bedeutet:
Sie sagen der Fach·person nicht Ihren Namen.
So läuft das Gespräch
Sie bestimmen selber:
Das will ich erzählen.
Und das will ich lieber nicht erzählen.
Die Fachperson sagt Ihnen:
Das sind Ihre Rechte.
Das können Sie machen.
Das Gespräch ist vertraulich*.
*vertraulich
«vertraulich» bedeutet:
Die Fachperson redet nur mit Ihnen darüber.
Die Fachperson sagt niemandem etwas weiter.
So geht es danach weiter
Vielleicht wollen Sie danach eine Anzeige bei der Polizei machen.
Oder Sie wollen doch keine Anzeige machen.
Das ist völlig okay.
Sie bestimmen selbst.
All·gemeines
Sie wollen eine Anzeige bei der Polizei machen?
Dafür gehen Sie zu einem Polizei·posten.
Sie können zu jedem Polizei·posten gehen.
So machen Sie die Anzeige
Sie erzählen der Polizei:
«Das ist passiert.
Das habe ich erlebt.»
Sie können auch Beweise für die sexuelle Belästigung oder Gewalt zeigen.
Zum Beispiel:
- Sie haben vielleicht Fotos oder Videos.
- Sie haben eine Sprach·nachricht gespeichert.
- Vielleicht haben Sie einen Eintrag in Ihrem Tagebuch.
Sie können eine Vertrauens·person mitnehmen.
Zum Beispiel eine Freundin oder Ihren Bruder.
Dann sind Sie nicht allein.
All·gemeines
Sie haben körperliche Gewalt erlebt?
Dann kann der Arzt oder die Ärztin vielleicht Beweise finden.
Oder Sie brauchen medizinische Hilfe.
Rufen Sie deshalb sofort das Insel·spital Bern an.
Hilfe bei sexueller Gewalt
Sie haben sexuelle Gewalt erlebt?
Zum Beispiel:
- Jemand hat Sie ver·gewaltigt.
- Jemand hat Sie sexuell belästigt.
Dabei hat die Tat·person mit Ihnen Körper·kontakt gehabt.
Dafür hat das Insel·spital eine spezielle Abteilung.
Die Abteilung ist nur für Frauen und Mädchen.
Das macht der Arzt oder die Ärztin:
- Der Arzt oder die Ärztin findet vielleicht Beweise an Ihrem Körper.
Dadurch können Sie beweisen:
Die Tatperson ist schuldig.
- Vielleicht hat die Tat·person Sie mit einer Krankheit angesteckt.
Dann können die Ärztinnen und Ärzte Sie behandeln.
Sie müssen sich vorher anmelden.
Am Vormittag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Am Nachmittag von 13 Uhr bis 17 Uhr
Telefon: 031 632 12 60
Sie müssen ausserhalb von den Bürozeiten anrufen?
Dann wählen Sie diese Nummer:
Telefon: 031 632 10 10
Hilfe bei anderer körperlicher Gewalt
Zum Beispiel:
- Jemand hat Sie geschlagen.
- Jemand hat Sie mit einem Messer verletzt.
Rufen Sie den all·gemeinen Notfall vom Insel·spital an.
Erwachsene
Telefon: 031 632 24 02
Kinder und Jugendliche
Telefon: 031 632 92 77
Es gibt verschiedene Regeln.
Für manche Straf·taten machen Sie eine Anzeige.
Erst dann unter·sucht die Behörde die Straf·tat.
Zum Beispiel:
- Jemand belästigt Sie sexuell.
- Jemand beschimpft Sie.
Für andere Straf·taten gibt es andere Regeln.
Zum Beispiel:
- Jemand zwingt Sie zum Sex.
- Jemand ver·gewaltigt Sie.
Die Polizei oder die Behörde erfährt von diesen Straf·taten?
Dann muss die Polizei oder die Behörde die Straf·taten untersuchen.
Sie haben eine Anzeige gemacht?
Oder eine andere Person hat für Sie die Anzeige gemacht?
Dann können Sie es später nicht mehr ändern.
Die Behörde muss die Straf tat unter·suchen.
Sie wollen für eine andere Person eine Anzeige machen
Vielleicht wissen Sie:
Eine Freundin oder eine Ver·wandte von Ihnen hat Gewalt erlebt.
Und Sie wollen diese Straf·tat anzeigen.
Bitte gehen Sie zuerst zur Beratungs·stelle für Opfer.
Lassen Sie sich dort beraten.
All·gemeines
Sie wissen nicht:
War das wirklich eine Straf·tat?
Will ich wirklich eine Anzeige machen?
Dann gehen Sie zuerst zu einer Beratungs·stelle für Opfer.
Sexuelle Belästigung
Das bedeutet «sexuelle Belästigung»
Sexuelle Belästigung kann unter·schiedlich sein.
Zum Beispiel:
- Ein Mensch macht etwas Sexuelles vor einer anderen Person.
- Ein Mensch fasst die Person am Po oder am Busen an.
- Ein Mensch sagt etwas Sexuelles zu einer anderen Person.
Das Opfer ist damit nicht ein·verstanden.
Vielleicht das Opfer sogar Angst.
Das ist die Strafe
Das Opfer macht eine Anzeige?
Und die Tat·person wird ver·urteilt?
Dann muss die Tat·person eine Strafe zahlen.
Porno·grafie
Das bedeutet «Porno·grafie»
Die Abkürzung für «Porno·grafie» ist Porno.
Pornos zeigen Menschen beim Sex.
Es gibt zum Beispiel Fotos und Filme.
Es gibt auch Hefte und Comics.
Für erwachsene Menschen sind Pornos erlaubt.
Aber die Menschen müssen sich an Regeln halten.
Und manche Pornos sind verboten.
Diese Sachen sind verboten
- Niemand darf Kindern unter 16 Jahren Pornos zeigen.
Und niemand darf den Kindern Pornos geben.
- Die andere Person ist nicht ein·verstanden?
Dann darf niemand dieser Person Pornos zeigen.
Man darf zum Beispiel keine Fotos von Geschlechts·teilen schicken.
Verbotene Pornos
Manche Pornos sind verboten.
Diese Pornos zeigen zum Beispiel Sex mit Kindern.
Oder die Pornos zeigen eine Ver·gewaltigung.
- Niemand darf diese Pornos besitzen.
- Niemand darf diese Pornos anderen Menschen zeigen.
- Niemand darf diese Pornos an andere Menschen weiter·geben.
Das ist die Strafe
Die Tat·person muss bis zu 3 Jahre ins Gefängnis.
Oder die Tat·person muss eine Strafe zahlen.
Ver·gewalti·gung
Das bedeutet «Ver·gewalti·gung:
Die Tat·person zwingt das Opfer zum Sex.
Zum Beispiel:
- Die Tat·person bedroht das Opfer.
- Die Tat·person ist gewalt·tätig.
- Das Opfer kann sich nicht wehren.
Bei der Ver·gewalti·gung dringt die Tat·person in den Körper vom Opfer ein.
Das Opfer kann eine Frau, ein Mann oder nicht binär* sein
Was bedeutet «nicht-binär»?
Manchmal ist ein Mensch kein Mann und auch keine Frau.
Dann sagt man:
Der Mensch ist «nicht-binär».
Das ist die Strafe
Die Tat·person muss bis zu 10 Jahre ins Gefängnis.
Sexuelle Nötigung
Das bedeutet «sexuelle Nötigung»:
Sexuelle Nötigung ist ähnlich wie eine Ver·gewaltigung.
Aber die Tat·person dringt nicht in den Körper vom Opfer ein.
Das Opfer kann eine Frau, ein Mann oder nicht binär sein.
Was bedeutet «nicht-binär»?
Manchmal ist ein Mensch kein Mann und auch keine Frau.
Dann sagt man:
Der Mensch ist «nicht-binär».
Das ist die Strafe
Die Tat·person muss bis zu 10 Jahre ins Gefängnis.
Oder die Tat·person muss eine Strafe zahlen.
Ex·hibi·tionismus
Das bedeutet «Ex·hibi·tionismus»
Die Tat·person zeigt sich nackt vor fremden Personen.
Oder die Tat·person berührt ihre Geschlechts·teile vor fremden Personen.
Das ist die Strafe
Das Opfer macht eine Anzeige?
Und die Tat·person wird ver·urteilt?
Dann muss die Tat·person eine Strafe zahlen.
Dis·kriminie·rung
Das bedeutet «Dis·kriminie·rung»
Jemand behandelt einen Menschen schlechter als andere Menschen.
Das kann zum Beispiel der Grund dafür sein:
- Der Mensch kommt aus einem anderen Land.
- Der Mensch hat eine andere Hautfarbe.
- Der Mensch hat eine andere Religion.
- Der Mensch hat eine Be·einträchti·gung.
Der Mensch ist queer*.
Dis·kriminie·rung kann unter·schiedlich sein.
Zum Beispiel:
- Jemand beschimpft einen Menschen.
- Jemand gibt dem Menschen keine Arbeit.
Das ist die Strafe
Die Tat·person muss bis zu 3 Jahre ins Gefängnis.
Oder die Tat·person muss eine Strafe zahlen.
*Queer
Das bedeutet «queer» zum Beispiel:
- Ein Mann ist schwul.
- Eine Frau ist lesbisch.
- Ein Mensch sieht aus wie ein Mann.
Aber der Mensch fühlt sich als Frau. - Ein Mensch inter·essiert sich nicht für Sex.
Drohung
Das bedeutet «Drohung»
Die Tat·person bedroht eine Person sehr.
Die Tat·person sagt zum Beispiel:
«Ich bringe dich um.»
Das Opfer hat deshalb grosse Angst.
Das ist die Strafe
Das Opfer macht eine Anzeige?
Und die Tat·person wird ver·urteilt?
Dann muss die Tat·person bis zu 3 Jahren ins Gefängnis.
Oder die Tat·person muss eine Strafe zahlen.
Beschimpfung
Das bedeutet «Beschimpfung»
Die Tat·person beleidigt eine andere Person sehr.
Zum Beispiel:
- Die Tat·person sagt etwas Gemeines zum Opfer.
- Die Tat·person schreibt etwas Gemeines an das Opfer.
- Die Tat·person zeigt ein gemeines Bild über das Opfer.
- Die Tat·person macht eine gemeine Hand·bewegung gegen das Opfer.
- Die Tat·person greift das Opfer an.
Das ist die Strafe
Das Opfer macht eine Anzeige?
Und die Tat·person wird ver·urteilt?
Dann muss die Tat·person eine Strafe zahlen.