Meldestelle für Mitarbeiter von der Stadt Bern
Informationen zur Meldestelle für Mitarbeiter der Stadt Bern in Leichter Sprache.
Für welche Menschen sind wir da?
Wir sind für Mit·arbeiter und Mit·arbeiterinnen von der Stadt Bern.
Zum Beispiel:
- Sie arbeiten bei der Verwaltung von der Stadt Bern.
- Sie arbeiten bei Bernmobil.
- Sie arbeiten bei den ewb.
Was können Sie melden?
Die Mit·arbeiter von der Stadt Bern müssen sich an bestimmte Regeln halten.
Viele Regeln sind sehr wichtig.
Ein Mitarbeiter hält sich nicht an diese wichtigen Regeln?
Dann muss der Mitarbeiter eine Strafe bekommen.
Vielleicht sehen Sie:
Ein Kollege oder eine Kollegin hält sich nicht an die Regeln.
Dann können Sie das melden.
Zum Beispiel:
- Ihre Kollegin klaut Geld aus der Kasse.
- Ihre Chefin fährt mit dem Dienst·auto in die Ferien.
- Ihr Chef belästigt eine Mit·arbeiterin sexuell.
- Ihr Kollege hält sich nicht an den Daten·schutz.
Und der Kollege gibt die Daten an andere Personen weiter.
Können Sie dadurch Ihre Stelle verlieren?
Vielleicht machen Sie sich Sorgen.
Und Sie denken:
«Ich gehe zur Melde·stelle?
Dann verliere ich meine Arbeit.»
Aber wir schützen Sie.
Auch das Gesetz schützt Sie.
Sie können Ihre Stelle dadurch nicht verlieren.
So steht es im Personal·reglement im Artikel 56 im Absatz 7.
Wie arbeitet die Melde·stelle?
Bei der Melde·stelle arbeitet eine Ombuds·person.
Die Ombuds·person hat eine Schweige·pflicht.
Schweige·pflicht bedeutet:
Sie erzählen der Person wichtige Sachen.
Die Ombuds·person darf diese Sachen niemandem weiter·erzählen.
Die Ombuds·person darf Ihren Namen niemandem weiter·sagen.
Sie sind ein·verstanden?
Nur dann darf die Ombuds·person Ihren Namen weiter·sagen.
Sie können auch anonym bleiben.
«anonym» bedeutet:
Sie sagen der Ombuds·person nicht Ihren Namen.
Die Meldung bei der Melde·stelle ist kostenlos.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Wie erreichen Sie uns?
- Sie können anrufen.
- Sie können eine E-Mail schreiben.
- Sie können einen Brief schreiben.
- Oder Sie können persönlich vorbei·kommen.
Die Adresse und die Öffnungs·zeiten sind im Kasten «Zuständige Stelle».
Der Kasten ist neben oder unter diesem Text.