Gleich·stellung von Frauen und Männen
Informationen in Leichter Sprache zur Gleich·stellung von Frauen und Männern von der Stadt Bern.
Für die Schweiz gibt es wichtige Gesetze.
Die Gesetze gelten in der ganzen Schweiz.
Im Gesetz steht zum Beispiel:
Frauen und Männer sind gleich·gestellt.
Gleich·gestellt bedeutet:
- Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
- Frauen und Männer werden gleich behandelt.
Aber leider werden Frauen anders behandelt als Männer.
Zum Beispiel:
- Frauen bekommen weniger Lohn als Männer.
- Viele Frauen werden am Arbeits·platz sexuell belästigt.
- Viele Frauen müssen sich um ihre Familie kümmern.
Deshalb haben die Frauen weniger Zeit für die Ausbildung und den Beruf.
Dadurch können die Frauen nicht so gute Berufe wählen.
Die Stadt Bern will Gleich·stellung für Frauen und Männer.
Deshalb gibt es die Fachstelle für Gleich·stellung.
Eine Fachstelle ist ein Büro.
Im Büro arbeiten Fach·personen.
Die Fachstelle arbeitet für die Gleich·stellung von Frauen und Männern:
- Frauen und Männer sollen den gleichen Lohn bekommen.
- Frauen sollen am Arbeits·platz nicht sexuell belästigt werden.
- Frauen müssen jemanden in ihrer Familie betreuen?
Dann sollen Frauen mehr Hilfe für die Betreuung bekommen.
Dann können Frauen bessere Berufe wählen.
Sie wollen mehr Infos?
Klicken Sie auf die Wörter unten.
Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit
Im Gesetz steht:
- Frauen und Männer machen die gleiche Arbeit?
- Dann sollen Frauen und Männer den gleichen Lohn bekommen.
Leider bekommen viele Frauen weniger Lohn als Männer.
Beratung von unserer Fachstelle
Vielleicht haben Sie das Gefühl:
Sie bekommen zu wenig Lohn.
Und Ihre Kollegen bekommen mehr Lohn.
Fragen Sie unsere Fachstelle.
Wir beraten Sie.
Unsere Beratung ist gratis.
E-Mail: gleichstellung@bern.ch
Keine sexuelle Belästigung am Arbeits·platz
Im Gesetz steht:
- Sexuelle Belästigung ist nicht erlaubt.
Trotzdem erleben viele Menschen sexuelle Belästigung bei der Arbeit.
Das bedeutet «sexuelle Belästigung»:
Ein Mensch belästigt Sie.
Sie sind damit nicht ein·verstanden.
Vielleicht haben Sie sogar Angst.
Aber die Tat·person hat Spass daran.
Vielleicht bekommt die Tat·person dadurch Lust auf Sex.
Oder die Tat·person fühlt sich dadurch mächtig.
Was bedeutet «Tat·person»?
Eine Tat·person macht etwas Verbotenes.
Vielleicht ist die Tat·person ein Mann.
Oder eine Frau.
Beispiele für sexuelle Belästigung.
- Ihre Chefin spricht oft über sexuelle Sachen.
Aber Sie wollen das nicht hören.
- Ein Kollege fasst Sie an.
Aber Sie wollen das nicht.
- Ihr Chef zwingt Sie zum Sex.
- Eine Kollegin zeigt oder schickt Ihnen Sex-Bilder.
Aber Sie wollen das nicht sehen.
- Ein Kollege will Sex mit Ihnen.
Deshalb verspricht der Kollege Ihnen eine Belohnung.
Oder der Kollege droht Ihnen.
Hier kann sexuelle Belästigung zum Beispiel passieren:
- Bei der Arbeit
- Bei einem Betriebs·fest
- In der Freizeit
Beratung von unserer Fachstelle
Jemand belästigt Sie sexuell?
Oder Sie wissen:
Eine andere Person wird sexuell belästigt?
Melden Sie sich bei unserer Fachstelle.
Unsere Beratung ist gratis.
E-Mail: gleichstellung@bern.ch
Mehr Hilfe für die Betreuung
Viele Menschen müssen sich um ihre Familie kümmern:
- Um Kinder
- Um alte Menschen
- Um Menschen mit einer Be·einträchti·gung
Die Menschen haben weniger Zeit für die Ausbildung und die Arbeit.
Deshalb verdienen die Menschen weniger Geld.
Und die Menschen finden nicht so gute Arbeits·stellen.
Nach der Pensionierung bekommen die Menschen weniger Rente.
Oft reicht das Geld nicht zum Leben.
Beratung von unserer Fachstelle
Sie kümmern sich um Angehörige?
Sie haben deshalb nicht genug Geld zum Leben?
Melden Sie sich bei unserer Fachstelle.
Unsere Beratung ist gratis.
E-Mail: gleichstellung@bern.ch
Kinder·betreuung
Sie müssen arbeiten gehen?
Und Sie brauchen deshalb Betreuung für Ihre Kinder?
Hier finden Sie Infos zu Kinder·betreuung.
Die Infos sind in leichter Sprache.
Hilfe und Pflege zu Hause
Sie kümmern sich zuhause um Angehörige?
Dann können Sie Hilfe bekommen.
Hier finden Sie Infos.
Sexuelle Belästigung melden
Jemand belästigt Sie sexuell?
Oder jemand tut Ihnen Gewalt an?
Dann ist das eine Straf·tat.
Sie können eine Anzeige machen.
Mehr Infos finden Sie auf der Seite «Sexuelle Belästigung melden» in Leichter Sprache.