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AHV und Ergänzungs·leistungen

AHV-Rente

Sie haben Fragen zu Ihrer AHV-Rente?

Oder Sie wollen sich für die AHV-Rente anmelden?

Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:

AHV-Rente 

Die Webseite ist in Leichter Sprache.

 

Ergänzungs·leistungen

Vielleicht können Sie mehr Geld bekommen.

Diese Unter·stützung heisst «Ergänzungs·leistungen».

Die Abkürzung dafür ist EL.

Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos.

Ergänzungs·leistungen 

Die Webseite ist in Leichter Sprache.

 

Hilflosen·entschädigung

Sie brauchen zu Hause Hilfe?

Und Sie brauchen die Hilfe schon seit einem Jahr?

Dann bekommen Sie vielleicht Geld.

Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos.

Hilflosen·entschädigung

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

 

Gutsprache für Betreuung

Sie bekommen Ergänzungs·leistungen?

Und eine Person betreut Sie zu Hause?

Dann bekommen Sie vielleicht Geld für die Betreuung.

Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos.

Gut·sprachen für Betreuung

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

 

Gutschrift für die Betreuung von der Familie

Vielleicht braucht jemand aus Ihrer Familie Pflege.

Und Sie kümmern sich um diese Person.

Zum Beispiel:

  • Ihre Eltern
  • Ihre Schwieger·eltern
  • Ihre Gross·eltern
  • Ihre Kinder
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin
  • Ihre Geschwister.

Diese Person bekommt Hilflosen·entschädigung?

Dann können Sie eine Gutschrift für die Betreuung bekommen.

Man sagt dazu: «Betreuungs·gutschrift».

Was ist eine Betreuungs·gutschrift?

Eine Gut·schrift ist Geld.

Sie bekommen das Geld nicht bar auf die Hand bezahlt.

Aber Sie bekommen mehr AHV-Rente.

Oder Sie bekommen mehr IV-Rente.

Sie müssen sich dafür schriftlich anmelden.

Sonst bekommen Sie keine Gutschrift.

Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos:

Gutschrift für die Betreuung

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

 

Beistand

Sie brauchen Hilfe?

Sie schaffen viele Sachen nicht mehr alleine?

Dann können Sie einen Beistand bekommen.

Ein Beistand ist eine Person von der KESB.

«KESB» ist die Abkürzung für «Kinder- und Erwachsenen·schutz-Behörde».

Die Person unter·stützt Sie.

Sie können die KESB anrufen.

Die KESB berät Sie.

Telefon: 031 635 20 00

 

Beratung

Vielleicht brauchen Sie Beratung.

Zum Beispiel:

  • Sie fühlen sich einsam.
  • Sie haben Fragen zum Geld.

Es gibt viele Angebote für Beratung.

Hier finden Sie eine Liste mit ver·schiedenen Beratungs·stellen:

Webseite mit Beratungs·stellen

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Weitere Informationen.

Mehr Informationen zum Thema «AHV und Ergänzungs·leistungen» in schwerer Sprache finden Sie auf der Seite Sozialversicherungen.

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