Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Gleichstellung

Was heisst Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen? Gleichstellung will Hindernisse und Benachteiligungen beseitigen oder reduzieren, damit Menschen mit Behinderungen im Alltag die gleichen Chancen haben wie alle Menschen.

Ziel ist es, Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Dies geschieht durch die Beseitigung von Hindernissen, den Abbau von Vorurteilen und die aktive Mitgestaltung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. 

Gleichstellung ist kein Bedürfnis, sondern das Recht jeder Person – ob mit oder ohne Behinderungen. Der Begriff Behinderungen kann dabei unterschiedlich definiert werden. Heute versteht man Behinderungen als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen Individuum und Umwelt (soziales Modell von Behinderungen). Körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen sowie Neurodivergenz bilden dabei nur einen Aspekt. Ebenso wichtig sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel der Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr, Chancengleichheit im Schul- und Bildungssystem oder auf dem Arbeitsmarkt.

In der Bundesverfassung verankert

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in der Bundesverfassung sowie seit 2004 im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verankert. Dieses garantiert insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Bauten, zum öffentlichen Verkehr und zu Dienstleistungen.

2014 ist zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Sie sieht ein umfassendes und für die Schweiz verbindliches Programm zur Realisierung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vor. Auch die Gemeindeordnung der Stadt Bern verpflichtet Politik und Verwaltung, die tatsächliche Integration von Menschen mit Behörden zu fördern. Als erste Schweizer Stadt hat Bern hierzu 2010 eine Fachstelle geschaffen.

Weitere Informationen.

Fusszeile