Kundgebungen / Demonstrationen
Sie planen eine Kundgebung / Demonstration oder möchten spontan Ihr Anliegen kundtun?
Wenn Sie dafür öffentliche Plätze oder Strassen in Anspruch nehmen, Musik abspielen oder Lautsprecher verwenden wollen, gilt es einiges zu beachten.
Wichtig zu wissen
- Kundgebungen auf öffentlichem Grund sind nur mit vorgängiger Bewilligung der Stadt Bern zulässig. Ausgenommen davon sind Spontankundgebungen, die lediglich einer Meldepflicht unterstehen.
- Sie als Organisatorin bzw. Organisator sind für einen geordneten Ablauf verantwortlich. Sie sorgen für die Sicherheit der Teilnehmenden sowie der Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Grunds.
- Je nach Einstufung der Kundgebung muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. Ab 500 Teilnehmenden ist das zwingend notwendig.
Fristen
Je nach Kundgebung gelten verschiedene Fristen zur Einreichung des Gesuchs:
- Grosskundgebungen mit voraussichtlich über 10'000 Teilnehmenden: bis spätestens sechs Wochen vor dem Anlass
- Übrige Kundgebungen: bis spätestens drei Wochen vor dem Anlass
- Platzkundgebungen mit bis zu 100 Teilnehmenden ohne oder mit minimaler Infrastruktur: eine Woche vor dem Anlass
- Spontankundgebungen als Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis müssen spätestens am zweiten Tag nach Bekanntwerden dieses Ereignisses durchgeführt werden. Wer zu einer Spontankundgebung aufruft, hat diese spätestens mit dem Aufruf mit den korrekten Angaben zu melden.
Gesuch
Reichen Sie das Gesuch Veranstaltung / Kundgebung (PDF, 124.3 KB) oder die Angaben zu einer Spontankundgebung bei uns ein.
Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.