Familiengarten- und Bauordnung
Die Familiengarten- und Bauordnung wurde auf den 1. März 2020 revidiert.
Das vollständige Dokument finden sie hier. (PDF, 8.8 MB)
Anbei haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengestellt:
- Zwischenwege dürfen nur mit handelsüblichen Gehwegplatten belegt werden (2.2.4)
- Steinrabatten und Steingärten anstelle von Blumenrabatten sind nicht zulässig (2.3.2)
- Der Anbau von Hanf ist ohne Ausnahmen verboten (2.3.4)
- PächterInnen mit einem Gartenhaus und/oder einem Gewächshaus wird empfohlen das Dachwasser zu sammeln und als Giesswasser zu verwenden (2.5.2)
- Abwasser von Abwaschtrögen ist aufzufangen, fachgerecht zu entsorgen und darf nicht der Versickerung zugeführt werden (3.4.4)
- Wände von Häusern mit einer Balkenkonstruktion müssen eine Wanddicke von mindestens 19mm aufweisen (3.4.8)
- Als Anstrich oder Imprägnierungen sind nur umweltverträgliche Produkte zulässig (3.4.9)
- Das Installieren von Duschen ist nicht erlaubt (3.5.1)
- Planschbecken (für Kleinstkinder) bis zu einer Grösse von max. 1m2 sind erlaubt (3.5.2)
- Das Aufstellen von Trampolinen ist verboten (3.5.3)
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Titel | Bearbeitet |
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Familiengarten- und Bauordnung 2020 (PDF, 8.8 MB) | 26.01.2021 |