Integrative Förderung (IF)
Die Integrierte Förderung (IF) wird von schulischen Heilpädagog*innen in Zusammenarbeit mit der Regelklassenlehrperson durchgeführt. Sie unterstützen die Klassenlehrpersonen in der täglichen Arbeit mit den Schüler*innen. Dabei kommen verschiedenen Unterrichtsformen zur Anwendung.
Modelle der Zusammenarbeit
Integrative Förderung (IF) findet in der Regel innerhalb der Klasse oder als Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse während der Unterrichtszeiten statt.
IF und gemischte Regelklasse
In der gemischten Regelklasse werden Kinder mit und ohne Schulschwierigkeiten in einer Regelklasse gemeinsam unterrichtet. Es eignen sich dazu besonders mehrstufige Klassen. Eine Lehrperson für IF wird für eine bestimmte Anzahl Lektionen dieser Klasse zugeteilt.
Regelklasse mit Fördergruppen
Schüler*innen mit Schulschwierigkeiten werden zeitweise in einer Fördergruppe durch eine Förderlehrkraft (IF) individuell und in Gruppen unterstützt. Alle Kinder sind einer Regelklasse zugeteilt, in welcher sie auch die wöchentliche Unterrichtszeit verbringen. Damit wird angestrebt, dass die Schüler*innen am regulären Schulbetrieb der Klasse teilhaben können.
Klassenintegrierte Förderung
Es gelangen zwei unterschiedliche Betreuungsformen zur Anwendung:
Betreuungsform A Teamteaching
Der Lernstoff wird von beiden Lehrkräften (Klassenlehrkraft und IF) vermittelt. In der Durchführung der Lektion sind verschiedene, den Bedürfnissen der Klasse und des Sachverhalts angepasste Zusammenarbeits- und Lernformen möglich (Frontalunterricht, Halbklassenunterricht im Rollentausch, Hauptlehrer*in, Assistent*in).
Betreuungsform B Integrierte Schülerbetreuung
Es handelt sich hier um eine meist innerhalb des Klassenzimmers stattfindende delegierte Betreuung von Schüler*innen. Die Lerngruppen und der Auftrag werden in der Regel von der Regellehrperson bestimmt.
Teamarbeit
Auf Stufe I wird das Kind in der Klasse gefördert.
Auf Stufe II werden die Eltern oder aussenstehende Personen im Umfeld des Schulkindes angeleitet, das Kind im Sinn einer Aktivierung ihrer eigenen Ressourcen zusätzlich zu fördern.
Auf Stufe III werden Lehrpersonen für Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik) zur Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen der Regelklasse sowie für eine fachspezifische Beurteilung beigezogen.
Auf Stufe IV wird ein Kind durch eine Fachstelle abgeklärt (Ausnahme: schwerwiegende Auffälligkeiten, die sofortiges Handeln erfordern).
Die Fachstelle stellt der Standortschulleitung eine Zuweisungsempfehlung zu. Die Fachstellen (Erziehungsberatung, Gesundheitsdienst), aber auch die Schulleitenden der Standortschule können in jeder Phase für Beratung und Unterstützung angesprochen werden. Im Zweifelsfalle wende man sich an die Klassenlehrperson.
Bereichsgrenzen
Schulische Sozialarbeit
Überschneidungen mit der Schulsozialarbeit ergeben sich deshalb insbesondere bei Störungen mit vorwiegend sozialem Hintergrund.
- Gemeinsame Aufgabenbereiche: Unterstützung und Beratung von Lehrpersonen, Förderung sozialer Kompetenzen von Gruppen und Einzelnen, Konfliktarbeit in Klassen und mit Konfliktbeteiligten, Themen des Zusammenlebens in der Schule.
- Unterschiedliche Aufgabenbereiche: Die Integrative Förderung berät Schüler*innen, Klassen und Lehrpersonen bei pädagogischen Problemen, die Schulsozialarbeit dahingegen bei vorwiegend sozialen Problemen.
Abgrenzung gegenüber Logopädie
Wenn eine Lehrkraft aus dem Team des Spezialunterrichtes zur Beurteilung und zur Beratung beigezogen wird, orientiert sie sich für die Beurteilung einer Zuweisung an bestimmten Indikatoren. Beispielsweise nehmen Schüler*innen, die nicht lauttreu schreiben, das Angebot der Logopädie wahr, hingegen werden Schüler*innen, die mit häufigen Orthographiefehlern zu kämpfen haben, von Lehrpersonen für IF betreut.
Weitere für eine Gesamtbeurteilung ausschlaggebende Faktoren sind individuelle Kompetenzen und Spezialisierungen der Lehrkräfte für Spezialunterricht, der Grad der Auslastung und die spezifische Situation des Kindes und seines Umfeldes.
Abgrenzung gegenüber Psychomotorik und Ergotherapie
Eine Abgrenzung ergibt sich aus dem unterschiedlichen Schwerpunkt des Angebotes. Für die Lehrperson IF stehen Bewegungsauffälligkeiten nicht im Mittelpunkt ihres Förderbereiches.
Abgrenzung gegenüber integrativer Schulung von Behinderten
Neben den Heilpädagog*innen für Integrative Förderung sind vereinzelt auch Heilpädagog*innen für Integrative Schulung tätig. Sie leisten Kindern mit besonderen Beeinträchtigungen Unterstützung. Die Kinder werden als Sonderschüler*innen bezeichnet, auch wenn sie den Unterricht ausschliesslich an der Regelschule besuchen.